Chance vertan

(rk / axt) Eine “neue Dimension der Mitbestimmung” hat Schalke verkündet. Geendet ist es als simple Umfrage mit schon jetzt erwartbaren Auswertungsproblemen.

Durchgeführt wird die Umfrage von der Respondi AG – und die ist eben kein anerkanntes Meinungsforschungsinstitut, sondern macht Marketingumfragen, bei denen es darum geht, am Ende etwas zu verkaufen. “Die Respondi AG ist der Dienstleister, der die technische Abwicklung der Online-Umfrage übernommen hat”, teilte uns der Verein auf Anfrage mit. “Das Unternehmen ist Mitglied in der DGOF (Deutschen Gesellschaft für Onlineforschung e.V.) und der E.S.O.M.A.R. (European Society for Opinion and Marketing Research). Die Umfrage wurde in zertifizierten Rechenzentren sicher gehostet. Ansonsten arbeiten wir mit einem Marktforschungsunternehmen mit Sitz in Köln zusammen.”

Mitnichten handelt es sich damit um soziologisch fundierte Umfragen, aus denen am Ende auch valide Antworten kommen würden. Wie einem jeder Soziologe bestätigen wird: Am Ende kann man mit den gegebenen Antworten wenig anfangen. Schließlich ist bei einer Umfrage auch die Art der Fragestellung entscheidend – und nicht umsonst deshalb eine Wissenschaft für sich. Unsere Frage, warum man nicht auf anerkannte Meinungsforschungsinstitute zurückgegriffen hat, beantwortete uns der Verein nicht. Allerdings hat Schalke auch nicht wenigstens auf die Fragekompetenz der Marktforscher zurückgegriffen: Die Respondi AG hat laut Auskunft des Vereins nicht an der Fragestellung mitgewirkt.

Das zeigt sich dann leider auch in der Fragestellung an sich: Vorne wird man gefragt, wie viele Mitglieder ein Wahlausschuss denn am besten haben sollte. Doch später wird schlicht von acht ausgegangen. Eine Option, dass man sagen könnte “9, die alle drei Jahre gewählt werden” ist nicht vorgesehen. Wissenschaftlich fundierte Umfragen leisten sich so eine Schwäche nicht, sondern reagieren auf die Eingaben zuvor.

Und: Umfragen, die hinterher auch ein Ergebnis bringen wollen, aus dem man etwas lesen kann, sammeln mehr Daten wie die: “Auf wie vielen Jahreshauptversammlungen sind Sie bisher gewesen?” Es wird nur nach der letzten gefragt. Und schlimmer noch: nach der Absicht, zur nächsten zu gehen. Eine hypothetische Frage, die die meisten mit “ja” beantworten werden. Doch dass solche Absichtserklärungen immer wohlmeinend sind, wissen Soziologen und messen ihnen damit wenig Aussagekraft zu. “Wollen Sie mehr für das Klima tun?”, werden die meisten auch mit “Ja” beantworten, bevor Sie in den nächsten Billigflieger steigen.

Zudem fehlt genau das, was Umfrage-Profis als wichtigsten Teil betrachten, um zu differenzierten Aussagen zu kommen: Freitextfelder. Diese sind immer schwierig auszuwerten, bringen aber die meisten Erkenntnisse. Der Verein nennt als Grund für den Verzicht: “Um ein standardisiertes Antwortverhalten gewährleisten zu können, wurde auf eine freie Texteingabe verzichtet und stattdessen die potenziell möglichen Antwortoptionen vorkodiert. Neben der Standardisierung dient dies vor allem der Benutzerfreundlichkeit der Umfrage, die auf allen digitalen Endgeräten (Smartphone, Tablet, Laptop, Desktop-PC) möglichst gleich und einfach zu bedienen sein sollte.”

Ebenfalls problematisch: Es gab vorab kein Enddatum für die Umfrage. Ein weiterer Haken, denn so eine Umfrage wird den Ruch niemals loswerden können, man habe einfach so lange gewartet, bis genug “richtig” abgestimmt haben – was auch immer das heißen mag. Auch wenn das nicht beabsichtigt sein dürfte, ein solcher Verdacht lässt sich hinterher nicht mehr aus der Welt schaffen. Wenige Stunden nach unserer Anfrage erklärte der Verein, man habe das Enddatum nun auf der Homepage verkündet. Einen Grund, warum dies nicht vorab geschehen ist, erfuhren wir jedoch nicht.

“Das Votum ist für den Vorstand verbindlich”, ließ Schalke in der Einladung zur Umfrage verkünden. Auf der letzten Jahreshauptversammlung ließ man indes die Gelegenheit verstreichen, sich ein verbindliches Votum einzuholen: per Abstimmung über den Antrag. Schließlich ist es ohnehin die Mitgliederversammlung, die am Ende entscheidet.

Statt also über den Antrag abzustimmen, holte man auf der Jahreshauptversammlung ein Meinungsbild ein – allerdings ohne die Alternativen vor der Abstimmung aufzuzeigen (SCHALKE UNSER berichtete). Dieser Verfahrensfehler war aber nicht der Grund, sich nach der Mitgliederversammlung die Meinung der Mitglieder nachträglich einzuholen: “Bei der MV 2017 wurde darüber abgestimmt, den Antrag von der Tagesordnung zu nehmen. Wörtlich hieß es dazu vom Versammlungsleiter: ,Wer dafür ist, dass wir diesen Antrag jetzt von der Tagesordnung nehmen, um dann einen neu konzipierten Antrag mit euch allen zu diskutieren im nächsten Jahr, den bitte ich um das Handzeichen’. Die Mitgliederversammlung hat dem mit großer Mehrheit zugestimmt. Insofern hat der Verein einen Handlungsauftrag der Mitgliederversammlung erhalten, dem wir mit der Umfrage nachkommen. Wo Sie dabei einen Verfahrensfehler zu erkennen glauben, ist nicht nachvollziehbar.” Dabei unterschlägt der Verein, dass dieser Fragestellung schon eine Abstimmung vorangegangen war ohne die zweite Fragestellung – und damit die andere Abstimmungsoption – bekannt zu machen. Das aber ist vereinsrechtlich erforderlich, damit eine Abstimmung überhaupt gültig ist. Schließlich müssen die Mitglieder alle Alternativen kennen, bevor sie darüber abstimmen – denn worüber sonst stimmen sie ab?

Auch zur Vorstellung der Wahlausschuss-Kandidaten werden Vorschläge gemacht (per Video, nur in Textform, nur online). Übrigens ist die Form der Vorstellung der Kandidaten satzungsseitig gar nicht geregelt. Für die Lösung, die Form der Vorstellung der Wahlausschuss-Kandidaten in Abhängigkeit von der Anzahl der Kandidaten zu gestalten, gibt es leider keine Frage in der Mitgliederumfrage. Und man kann diesen Vorschlag auch nicht in der Umfrage eintragen, weil es eben keine Freitextfelder gibt.

Die Wahl des Wahlausschusses hat laut Satzung in der Mitgliederversammlung stattzufinden. Welche Vorteile eine Ausgliederung in einen anderen Rahmen haben sollte, wird nicht gesagt. Es würde die ganze Angelegenheit vermutlich sowieso nur verkomplizieren, auch zeitlich gibt es keine Vorteile, denn der Zeitaspekt wird ja in erster Linie von der Vorstellungsrunde und nicht durch die Wahl bestimmt.

Hinzu kommt: So ein Wahlausschuss, der die Rechte der Mitgliederversammlung beschneidet, Kandidaten direkt in den Aufsichtsrat zu wählen, ist möglich. Es handelt sich aber in der juristischen Literatur um einen einschneidenden Eingriff, der nur möglich ist, wenn die Gestaltungsmöglichkeiten der Mitglieder bleiben.

Eine weitere Frage befasst sich nach der Möglichkeit, Abstimmungen aus der Mitgliederversammlung in andere Formen wie einer Online-Abstimmung zu verlagern. Nun ist genau die Vorstellung der Kandidaten gerade unter vereinsrechtlichen Gesichtspunkten ein kritischer Punkt. Und das Online-Ticketsystem hat bewiesen: Mit elektronischen Verfahren hat der Verein in der Vergangenheit auch nicht gerade geglänzt. Würde eine Abstimmung so mehr schlecht als recht funktionieren wie der Ticketshop über Jahre hinweg, wäre einer Anfechtung Tor und Tür geöffnet.

Unter dem Gesichtspunkt des Eingriffs in die Mitgliederrechte ist auch eine weitere Frage kritisch zu sehen – sie kommt allerdings unkommentiert daher: Die Mitgliederumfrage möchte auch ein Meinungsbild darüber einholen, ob es denkbar wäre, Mitglieder in den Wahlausschuss zu entsenden, die sich nicht dem Mitgliedervotum stellen müssen. Unklar bleibt, nach welchen Kriterien dies geschehen soll. Von daher kann man mit dem Ergebnissen aus dieser Frage nichts anfangen, weil die Basis für eine fundierte Entscheidung in der Umfrage nicht gelegt ist.

Dann wird noch die Frage gestellt, ob bereits amtierende Aufsichtsräte ohne weitere Prüfung durch den Wahlausschuss zur erneuten Kandidatur zuzulassen sind. Das ist sicher eine diskutable Idee, die schon im Vorfeld der letzten Mitgliederversammlung als Antrag von einigen Mitgliedern eingereicht wurde, allerdings den Antragstellern auch von einem Vorstandsmitglied wieder ausgeredet wurde. Von daher wurde auch diese Frage dem Votum der Mitgliederversammlung entzogen – und auch diese gehört genau dorthin.


Der Wahlausschuss prüft die Bewerber für eine Aufsichtsratskandidatur und lässt diese zu. Beispiel: Wenn sich zehn Mitglieder bewerben, werden die Bewerber vom Wahlausschuss interviewt. Die (bis zu) vier (aus Sicht des Wahlausschusses) besten Bewerber werden als Kandidaten zugelassen und stellen sich auf der Mitgliederversammlung zur Wahl. Der Wahlausschuss ist somit das Tor zum Aufsichtsrat, wo wiederum sehr weitreichende und wichtige Entscheidungen im Verein etwa zu Finanzen oder Vorstand getroffen werden.

Für den Wahlausschuss kann im Prinzip jedes Mitglied kandidieren. Die aktuelle Regelung sieht ein rollierendes Wahlverfahren vor, d.h. von den acht Posten im Wahlausschuss stehen jedes Jahr zwei Posten für eine Amtszeit von vier Jahren zur Wahl. Dieses rollierende Verfahren soll eine gewisse Kontinuität im Gremium gewährleisten. Die Regelung war übrigens auch eine Konsenslösung, als sich in 2015 Vertreter der Vereinsgremien und der Fanorganisationen zu Satzungsthemen ausgetauscht haben.

Die Wahl zum Wahlausschuss hat einen Haken: Da es keine Vorauswahl der Kandidaten gibt, können sich beliebig viele Mitglieder zur Kandidatur aufstellen lassen. Das könnte – so die Befürchtung – dazu führen, dass das Wahlprozedere etwas länger dauern könnte und sich die Mitgliederversammlung dadurch in die Länge zieht. Bei der letzten Mitgliederversammlung gab es auch 23 Kandidaten, allerdings gab es hier auch initial acht zu besetzende Posten. Das wird es zukünftig nicht mehr geben, es werden ab dem kommenden Jahr immer nur zwei Posten zur Wahl stehen, so dass auch davon auszugehen ist, dass es insgesamt weniger Bewerber geben wird.

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