Hosen runter

„Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ – „Alle Menschen sind gleich an Würde geboren.“ Große Sätze, und als weise Menschen diese niederschrieben, fügten sie nicht hinzu: „… außer, wenn sie das Trikot einer Gastmannschaft tragen.“ Menschenrechte, das ist wohl die größte Errungenschaft der Aufklärung, gelten uneingeschränkt und für alle Menschen. Das hat der Vorstand des Vereins, den wir als „unseren“ bezeichnen, einfach mal weggewischt und beschlossen, dass sich unsere internationalen „Gäste“ auszuziehen haben, wenn sie ein Spiel bei uns besuchen sollen.

Cover SCHALKE UNSER 60
SCHALKE UNSER 60

Die PSG-Fans sind schlimm. Aber wenn einige so schlimm sind: Was können die anderen dafür? Und: Warum spielen die dann noch international? Das Problem der „Problemfans“ lässt sich anders lösen. Hier also eine kleine Nachhilfe in Sachen Rechtskunde: Eingriffe in Menschenrechte müssen wie jeder Rechtseingriff „verhältnismäßig“ sein. Leute auszuziehen gehört nicht dazu.

Ausgerechnet der zur Bedeutungslosigkeit prädestinierte Verein am Sitz des Bundesverfassungsgerichts zeigte, wie sich das mit Sicherheitswahn vereinbaren lässt: Den Körper abtasten und jeden Faden jedes Schals begriffeln ist verhältnismäßig. Zwangsstriptease nicht. Taschen leeren zu lassen ist rechtens. Aber: Die Ordner in Karlsruhe haben sie von außen betastet und nicht hineingegriffen, denn das wäre – feine Grenzlinien der Rechtsprechung – „unverhältnismäßig“. Vom plötzlich aufkeimenden Interesse für anderer Leute Körperöffnungen mal zu schweigen. Das hat ja selbst Wolfgang Schäuble eingesehen, als er meinte, „Nacktscanner“ an Flughäfen gingen zu weit. Das will was heißen.

Übrigens: Das gilt für die Staatsmacht. Die Hilfssheriffs vom Nackigmachdienst Bremen haben keine hoheitlichen Befugnisse. Viel Spaß bei den hoffentlich bald eintreffenden Klagen, wenn Euch der Richter die Nachhilfestunde gibt. Die Ausrede, „Ich hatte aber meine Anweisungen“, ist übrigens in Deutschland nicht mehr in. Und unsretwegen kann sich auch der S04­Vorstand vor der EU-Menschenrechtskommission und dem Bundesverfassungsgericht wiederfinden. Verdient hätte er es.

Es gibt keinen Wahrheitsbeweis durch ständige Wiederholung, und auch das Beteuern von „das war aber verhältnismäßig“ durch den Verein ändert nichts. Wer auch immer im Vorstand für diese Idee verantwortlich zeichnet, sollte den Mut haben, seinen Fehler zuzugeben und seinen Posten zur Verfügung zu stellen. Empfohlene letzte Amtshandlung: Trennung vom Nackigmachdienst Bremen. Dass der Vorstand nicht so stolz auf seine Idee war, zeigt schon der Umstand, dass es vorher keine Information für anreisende Fans gab. Die Chuzpe, das für Manchester wieder machen zu wollen, ist Beweis einer pathologischen Beratungsresistenz. Sich zwei Tage nach dieser Aktion als geistiges Feigenblatt „Rote Karten gegen Rassismus“ vor die entblößte Moral zu halten, zeugt von ethischer Schizophrenie. Lasst Euch mal von der Schalker Fan-Initiative gegen Rassismus beraten.

Falls der Verein uns jetzt mal wieder erzählen will, dass das hier ein „beleidigender Tonfall“ sei, dann schon mal ein kleiner Hinweis: Beleidigung ist ein Straftatbestand, weil eine Beleidigung Menschen in ihrer Würde verletzt. Siehe oben, dann mal kurz nachdenken und den Telefonhörer ganz, ganz leise und verschämt zurück auf die Gabel legen. Übrigens: Leute auszuziehen könnte den Tatbestand der „tätlichen Beleidigung“ erfüllen.

Dass wildfremde Menschen einen nackt sehen, ist nicht schlimm? Dann erwarten wir, dass alle Vorstandsmitglieder Aktfotos auf der Homepage veröffentlichen. Warum nicht? Gesteht Ihr Euch nicht zu, was Ihr von anderen verlangt? Ihr habt doch nicht etwa etwas zu verbergen?