Völlig überzogen

Auszug aus der Spielordnung der Deutschen Fußball-Liga (DFL): § 14 Verzicht, Nichtantreten, verspätetes Antreten, Spielabbruch (…) 4. Wird ein Bundesspiel ohne Verschulden beider Mannschaften vorzeitig abgebrochen, so ist es an demselben Ort zu wiederholen. Trifft eine Mannschaft oder ihren Verein oder beide Vereine ein Verschulden an dem Spielabbruch, ist das Spiel dem oder den Schuldigen mit 0:2 Toren für verloren, dem Unschuldigen mit 2:0 Toren für gewonnen zu werten. Hat der Unschuldige im Zeitpunkt des Abbruchs ein günstigeres Ergebnis erzielt, so wird dieses Ergebnis gewertet. Dies gilt entsprechend, wenn eine Kapitalgesellschaft beteiligt ist. 

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SCHALKE UNSER 70

Da juckt es beim Lesen des letzten Satzes aber kräftig in den Fingern, sich mal darüber auszulassen, dass sich die DFL mit den wirklich wichtigen Regeländerungen beschäftigt hat und endlich auch Nicht-Vereine in ihrer Spielordnung angemessen berücksichtigt. Aber die Fußball-Republik diskutiert zur Zeit lieber über einen Becherwurf als „Schande des Fußballs“. Und natürlich wird das ganze Argumentationsarsenal der Vergangenheit wieder rausgekramt: Zäune (als wenn der Becher da nicht rübergeflogen wäre) und Alkoholverbot (wäre ein Colabecher harmloser gewesen?).

Und die „Law and Order“-Fraktion möchte am liebsten mit einem Geisterspiel ein Exempel statuieren und damit andere potenzielle Werfer abschrecken. Der Becherwerfer soll ein lebenslanges Stadionverbot bekommen und wäre finanziell ruiniert, wenn er wirklich für alle finanziellen Ausfälle aufkommen müsste. Wobei es schon ziemlich interessant wäre, hierfür mal eine Rechtsgrundlage genannt zu bekommen. Schließlich handelt es sich bei einem Geisterspiel nicht um die Entscheidung eines Zivilgerichts, sondern um eine Strafe, die im Rahmen der Sportgerichtsbarkeit verhängt wird.

Eins ist klar: Man wirft keine Gegenstände auf das Spielfeld, das Schiedsrichtergespann, die Spieler oder sonst wohin. Aber auch nicht umgekehrt. Daher mal ein kurzer Vergleich einiger Vorkommnisse aus den letzten Jahren:

April 2000: Ein Fan des SC Freiburg wirft einen Golfball Richtung Spielfeld und trifft Oliver Kahn an der Schläfe. Das Spiel wird unterbrochen, weil Kahn stark blutet, jedoch nach einigen Minuten fortgesetzt. Der DFB verhängt eine Geldstrafe von umgerechnet 38.000 Euro. Sonst nix.

April 2010: 100 Hertha-Fans stürmen nach der 1:2-Heimniederlage gegen den Club aus Nürnberg den Platz, drohen den Spielern mit abgebrochenen Fahnenstangen und zertrümmern einige Ersatzbänke und Werbebanden. Entscheidung des DFB: Hertha darf beim nächsten Heimspiel nur 25.000 Eintrittskarten an heimische Fans verkaufen.

April 2010: Paolo Guerrero wirft nach dem Abpfiff des Spiels gegen Hannover gezielt seine Trinkflasche Richtung Tribüne und trifft einen HSV-Fan am Kopf. Guerrero wird für fünf Spiele gesperrt, erhält jedoch kein Stadionverbot und darf die Spiele seiner Mannschaft von der Tribüne aus verfolgen. Der HSV verhängt gegen seinen Stürmer eine Geldstrafe von 100.000 Euro, also noch nicht mal ein Monatsgehalt und darf auch seine folgenden Heimspiele vor Publikum austragen. Nach der Millerntor­Logik hätten alle zehn anderen Spieler das Stadion beim nächsten Spiel ebenfalls nicht betreten dürfen.

April 2011: Ein dummer Becherwurf und ein damit verbundener Zufallstreffer auf einen Linienrichter am Millerntor führen zu einer Diskussion über ein Geisterspiel und einem finanziellen Millionenverlust für den FC St. Pauli.

Auch wenn das Geisterspiel glücklicherweise vom Tisch ist: Eine völlig überzogene Reaktion!