Justiz- und andere Irrtümer

Diesmal: die V-Männer vom DFB

Wer die Randnotiz im Kleingedruckten hinter der Werbebeilage der Tageszeitung gelesen hat, der wird sich verwundert die Augen gerieben haben: Hoffnungslosheim geht straffrei aus.

Zur Erinnerung: Der Verein hatte die Fans einer in der Nähe gelegenen Aktiengesellschaft mit hohen Pfeiftönen beschallt und so mal fix gegen die Grundrechte der freien Meinungsäußerung und der körperlichen Unversehrtheit verstoßen. Die Begründung des DFB-Sportgerichts lautete nicht wie sonst auch: „Echt? Es gibt Gesetze, die auch im Fußball gelten? Ne, komm. Jetzt echt?“

Cover SCHALKE UNSER 73
SCHALKE UNSER 73

Diesmal war es eleganter formuliert: Da kein Vereinsverantwortlicher davon gewusst habe, habe man Hoffnungslosheim nicht bestrafen können. Das aber wirft jetzt Fragen auf. Und nicht nur die, wie jemand unter den Augen von zwei Millionen Überwachungskameras, zahlreichen Vereins- und DFB-Oberen so eine Anlage aufbauen und bedienen kann, ohne dass jemand das bemerkt und toleriert haben will. Das nennt man doch auch „Tatsachenentscheidung“.

Es stellt sich die Frage, warum der Becherwerfer von St. Pauli 1.500 Euro an den DFB zahlen musste und der Verein flotte 400.000 Euro Schadenersatz gelten machen kann. Das heißt doch: Die Vereinsverantwortlichen müssen davon gewusst haben – wenn sie es nicht sogar initiiert haben? War der Becherwerfer ein V-Mann des DFB? Heißt das, die Kölner Fäkalienwerfer stehen auf der Gehaltsliste des DFB? Ist der DFB etwa der Verband „Deutscher Fäkalien-Becherwerfer“? Und die Pyrotechnik, die immer wieder zu fünfstelligen Eurobeträgen an Strafe führt: Anscheinend wissen das die Vereinsverantwortlichen auch, um in der Logik zu bleiben. Sind die Zündler V-Leute des DFB?

Ist die Aktion „Pyrotechnik legalisieren“ unterwandert? Wird sie gar mit DFB-Geldern bezahlt? Haben die Verwantwortlichen etwa darum die Gespräche mit den Fans abgewürgt, weil ihnen der Boden unter den Füßen zu heiß wurde? Drohte gar die Enttarnung? Und was ist mit den Kielern, die „BxB, Hurensöhne“ gesungen haben? Sie wurden evident nicht ausgepiept. Wusste der DFB davon? Das könnte erklären, warum der Verteidiger der Spieler sich nicht darauf berufen hat, dass wahre Tatsachenbehauptungen gar keine Beleidigung darstellen können. Stattdessen hat der Verein sich bereit erklärt, ein Schweigegeld zu zahlen.

Hoffentlich werden diese Fragen bald geklärt. Sonst hätte das DFB-Verbotsverfahren unter Umständen keine Chance.