Fans beim Auswärtsderby

Polizei auf konspirativen Abwegen

(axt) Die Ultras Gelsenkirchen, der Supporters Club und diverse Fanclubs boykottieren das nächste Derby. Anlass sind Grenzüberschreitungen der Polizei.

„Ursprünglich hatte die Polizei Dortmund gemäß eigener Veröffentlichungen in Abstimmung mit dem Innenministerium eine Beschränkung des Gastkontingentes auf fünf Prozent, die verbindliche Anreise für alle Schalker mit Bussen und die Umsetzung eines Voucher-Systems mit personalisierten Eintrittskarten gefordert.“ So schreibt es der Verein. Die Begründung der Polizei: Schalker Ultragruppen hätten „zum wiederholten Male die aus Sicherheitsgründen vom Arbeitskreis Derby empfohlenen und umfangreich kommunizierten Anreisewege missachtet“. Der rechtskundige Leser ist versucht zu fragen: „Ja – und?“

Den Tatbestand der „konspirativen Anreise“ gibt es immer noch nicht, so gerne die Polizei sich hier von Exekutive in Legislative verwandeln wollte. Dabei beweist die Polizei erneut deutliche rechtsstaatliche Defizite. Nachzuschlagen unter „Gewaltenteilung“ und „Rechtsstaat“. Aus einem frei erfundenen Straftatbestand eine juristisch wasserdichte Begründung für einen vorgeschriebenen Anreiseweg zu gestalten dürfte schwerfallen.

Was die Anreise angeht, behauptet die Polizei, das vergangene Derby sei das sicherste seit langem gewesen. Da ist fraglich, ob das Polizei- und Ordnungsrecht dann eine Handhabe für so einen umfassenden Eingriff in Grundrechte gibt. Zumal wir uns deutlich erinnern: Die vermeintlich „sichere“ Anreise auf Polizeirouten nur zwei Jahre zuvor endete damit, dass den Schalkern, die sich auf die Polizei verlassen hatten, Bierbänke um die Ohren flogen. Die Polizei muss erst noch beweisen, dass ihr Konzept überlegen ist. Das gelingt sicher nicht, indem sie es alternativlos macht.

Nicht zu vergessen der „pädagogische Effekt“: „Ihr habt euch gut benommen, darum nehmen wir euch jetzt die Karten weg.“ Das mit der positiven Bestärkung haben die Polizisten auch nicht gelernt. Die Polizei begründet ihre Forderungen weiter mit einem „rechtswidrigen Fanmarsch in Richtung Stadion“. Das stellt sie in den Raum; eine Begründung liefert sie sicherheitshalber nicht mit. Den Fanmarsch hatte sie aufgehalten und so selbst für die Folgen gesorgt: „Die Ultras überrannten anschließend unkontrolliert eine Kontrollstelle an der Westfalenhalle und konnten erst am Stadionvorplatz angehalten und überprüft werden.“

Cover SCHALKE UNSER 87
SCHALKE UNSER 87

Auch das stimmt so nicht. Da die Polizei die Anreise verzögert hatte, hatten es die Schalker eilig, rannten in die Kontrollstelle. Dort wurden die Fans, die von den von hinten andrängenden Schalkern in die Kontrollstelle gedrückt wurden, von der Polizei mit reichlich Pfefferspray bedacht. So kam an dieser Kontrollstelle sehr wohl alles zum Halt und alle wurden kontrolliert – darunter der anwesende SCHALKE UNSER-Redakteur, der gerne als Augenzeuge aushilft. Nachzulesen in Ausgabe 86.

Und bei den polizeilichen Erinnerungslücken helfen wir noch gerne aus – mit den eigenen Pressemitteilungen: „,Meine Anerkennung verdient die große Mehrheit der friedlichen und fußballbegeisterten Fans, die dem Dortmunder Sicherheitskonzept erneut zu einem Erfolg verholfen haben’, sagte Dieter Keil noch während der Abmarschphase.“ Und nicht nur hier widerspricht die Polizei Dortmund sich selbst: Sagte sie uns auf ihrer Pressekonferenz noch, sie könne doch keinesfalls in das Hausrecht der Vereine eingreifen, will sie nun die Kartenkontingente vorschreiben.

Und wie war das nach den deutlichen – und mittlerweile von Peter Peters zurückgenommenen – Worten zum Einsatz beim Paok-Spiel? Da wollte die Polizei die Arena nicht betreten. Dort sei schließlich der Verein als Inhaber des Hausrechts für die Sicherheit zuständig. Aber Kartenkontingente vorschreiben, das geht.

Und die Vereine? Die haben in den vergangenen Jahren schon klammheimlich die Kontingente reduziert, was durch Recherchen des SCHALKE UNSER schon zwei Mal aufgeflogen ist. Von Transparenz kann hier nicht die Rede sein. Übrigens haben die auch erst kommuniziert, als die Ultras Gelsenkirchen die Verhandlungen publiziert haben. Immerhin haben die Vereine versucht, das Schlimmste zu verhindern – und dennoch ein verringertes Kartenkontingent beschlossen.

Übrigens, was ein Risikospiel ist und was nicht und ob eine Reduzierung der Kontingente zu erfolgen hat, entscheidet der „Platzverein“, so sagen es die Durchführungsbestimmungen des DFB. Nicht die Polizei. Wobei diese Definition beim Derby aller Derbys unstrittig sein dürfte.

Das Konzept, den Vereinen „Voucher“ und Busfahrten vorschreiben zu wollen, greift direkt in die Vertragsbeziehungen zwischen Verein und Fan ein. Auch hier hat die Polizei nichts zu suchen: in den Vertragsbeziehungen Dritter. Das ist rechtsstaatlich ebenfalls nicht zulässig. Die Frage, wer den Fußball kaputt macht, ist hiermit zum Teil beantwortet. Wir Fans sind es jedenfalls nicht.

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