Unter die Lupe genommen

(rk) Damit in diesem Jahr die Satzungsänderungsanträge im Schalker Kreisel auf neun Seiten passten, musste eine besonders kleine Schriftgröße gewählt werden. Insgesamt gab es 14 Anträge, aber nur drei wurden vom Aufsichtsrat zur Tagesordnung zugelassen. Dennoch könnte die Befassung mit den Anträgen auf der Mitgliederversammlung eine ganze Weile in Anspruch nehmen.

Bei den zugelassenen Anträgen gibt es einen, der sich mit dem Vorschlagsrecht der Kandidaten für den Ehrenrat befasst – also dem Gremium, das in den letzten Jahren des Öfteren in die Kritik geraten ist, zuletzt in der Causa Tönnies. Der Vorschlag sieht vor, dass ein gemeinsamer Ausschuss die Kandidaten für den Ehrenrat vorschlägt. Bestehen soll er aus Mitgliedern des Aufsichtsrats und des Wahlausschusses. Gewählt werden soll weiterhin im Block und per Handzeichen auf der Mitgliederversammlung. 

Zum Komplex „Ehrenrat” sind mehrere Satzungsänderungsanträge gestellt worden. Diese sind zu einem Antrag im Konsens zusammengefasst worden, so dass nun auch vom Aufsichtsrat die Zustimmung empfohlen wird. Die notwendige Zweidrittelmehrheit für die Annahme des Antrags hat, das haben die Erfahrungen der vergangenen Jahre gezeigt, damit bessere Aussichten auf Erfolg. Der Ehrenrat wird auf der Mitgliederversammlung auch neu gewählt – dann wohl das letzte Mal nach herkömmlichem Muster.

Wie jedes Jahr gibt es auch Anträge, die der Aufsichtsrat nicht zugelassen hat. Diese dennoch durchzubringen, bedeutete für den Antragsteller immer eine große Hürde: Wenn ein Antrag vom Aufsichtsrat abgelehnt wurde, dann kann der Antragsteller seinen Antrag  noch auf die Tagesordnung zur Abstimmung bringen, allerdings brauchte er dafür bislang eine Zweidrittelmehrheit – also genau so viel wie für die notwendige Mehrheit zur Annahme des Antrags. Dies soll nun geändert werden, so sieht es auch der Aufsichtsrat. Der entsprechende Antrag von dem früheren Schalker Aufsichtsrat Prof. Dr. Till Zech sieht hierfür nur noch eine einfache Mehrheit vor. Zur Annahme des Antrags bleibt es natürlich bei der Zweidrittelmehrheit.

Der dritte zugelassene Satzungsänderungsantrag stammt von den (Ex-)Vorständen Jochen Schneider, Alexander Jobst und Christina Rühl-Hamers – hier geht es darum, dass es dem Vorstand ermöglicht wird, Vollmachten an Mitarbeiter des Vereins für Rechtsgeschäfte bis 100.000 Euro zu erteilen.

Satzungsänderungsanträge werden wie oben beschrieben vom Aufsichtsrat zur Tagesordnung zugelassen – oder eben abgelehnt. Und so ist es nicht verwunderlich, dass der Antrag vom früheren Finanzvorstand Peter Peters auf Verkleinerung des Aufsichtsgremiums auch abgelehnt wurde. Seinen eigenen Posten abzuschaffen, führt selten zu einer Zustimmung aus den eigenen Reihen. Dennoch könnte eine Verkleinerung des Gremiums Indiskretionen und Mauscheleien mit der Boulevardpresse weniger wahrscheinlich machen. Dass sich die Größe des Aufsichtsrats in der Vergangenheit bewährt hätte, wie es in der Ablehnungsbegründung des Aufsichtsrats heißt, dazu dürfte es jedenfalls auch andere Meinungen geben.  

Schaut man sich die meisten weiteren Anträge an, so meint man ein Déjà-vu zu haben. Solche und ähnliche Ideen gab es immer wieder in den letzten Jahren. Häufig geht es um die Zusammensetzung des Aufsichtsrats – und damit um Macht und Einfluss: Wie können weitere Aufsichtsräte kooptiert werden? Was ist mit dem Entsenderecht für einen Aufsichtsratssitz des Schalker Fan-Club Verbands? Sollen die Sitze des Fan-Club Verbands und des Sportbeirats zugunsten von Sitzen für Sponsoren abgeschafft werden? Sollen Aufsichtsräte einer Amtszeitbegrenzung unterliegen? Soll der Wahlausschuss bereits gewählte Aufsichtsräte zur erneuten Kandidatur wieder zulassen müssen? 

Andere Fragen werden in weiteren Anträgen adressiert: Sollen Beiräte – Fanbeirat, Wirtschaftsbeirat, Fußballbeirat – als Gremien in die Satzung aufgenommen werden? Soll der Vorsitzende des Ehrenrats weiterhin an den Sitzungen des Aufsichtsrats teilnehmen dürfen? Soll ein Vorstandsvorsitzender benannt werden? Sollen die Vergünstigungen wie Vorkaufsrechte per Voucher auf der Mitgliederversammlung abgeschafft werden?

Mit diesen allesamt nicht einfachen Fragen wird sich die Mitgliederversammlung befassen, wenn die Antragsteller ihre Anträge aufrecht erhalten. Daher kann es auch Sinn machen, die Lupe hervorzuholen und sich schon im Vorfeld tiefer mit den im Schalker Kreisel abgedruckten Anträgen zu befassen.

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