Der Wahlausschuss

(rk) FC Schalke 04 Holding GmbH & Co KG, Arena Management GmbH, Rechteverwertungsgesellschaft mbH & Co KG, Ehrenrat und Ehrenpräsidium. Die Welt auf Schalke ist komplexer geworden, doch das SCHALKE UNSER sorgt für den Durchblick. Der neue Teil beschäftigt sich diesmal mit dem Wahlausschuss.

Cover SCHALKE UNSER 76
SCHALKE UNSER 76

1994, einen Tag vor Nikolaus: Während Michael Schumacher seinen ersten Weltmeistertitel feiert und ,,Cotton Eye Joe” von Rednex auf Platz 1 der Charts steht, gibt sich der FC Schalke 04 als erster Verein in Deutschland eine neue Satzung, deren Struktur in Zusammenarbeit mit dem DFB erarbeitet worden ist und für die gesamte Bundesliga als beispielhaft gilt. Geradezu revolutionär klang diese Meldung in Verbindung mit dem Namen FC Schalke 04, dem ,,Meineid-Club” und der ständigen Skandalnudel der Liga, der gerade erst die Affäre Günter Eichberg hinter sich gelassen hatte. Nun sollte endlich Seriösität einkehren und das wollten Assauer & Co. auch gleich in einer Satzung verankern.

Die neue Satzung sieht nun einen hauptamtlichen Vorstand vor, der durch einen Aufsichtsrat eingesetzt wird. Der Aufsichtsrat wiederum wird von der Mitgliederversammlung gewählt. Doch wer sich überhaupt als Kandidat für den Aufsichtsrat aufstellen darf, darüber entscheidet der sogenannte Wahlausschuss.

Der Wahlausschuss besteht aus sieben von der Mitgliederversammlung unmittelbar auf drei Jahre zu wählenden Mitgliedern. Zur Kandidatur stellen kann sich jedes Mitglied, das dem Verein mindestens ein Jahr ununterbrochen angehört. Weitere Voraussetzung ist, dass sich das zur Wahl stellende Mitglied mindestens sechs Wochen vor der Mitgliederversammlung beim Vorstand angemeldet hat. Die Wahl erfolgt schriftlich, also nicht per Handabstimmung.

Jedes Mitglied hat bei der Wahl so viele Stimmen, wie Ämter zu besetzen sind. Gewählt sind diejenigen Kandidaten, die die meisten Stimmen auf sich vereinen, man nennt dies auch relative Mehrheit. Sollte ein Wahlausschussmitglied ­ aus welchen Gründen auch immer – während der Amtszeit ausscheiden, so rückt jeweils der Kandidat auf, der bei der letzten Wahl die nächst höchste Stimmenzahl erreichte. Der Wahlausschuss wählt dann noch aus seiner Mitte einen Vorsitzenden. Wer im Wahlausschuss vertreten ist, kann und darf übrigens nicht gleichzeitig auch anderen Vereinsorganen zugehören oder dafür kandidieren.

Und die Satzung sagt weiter: ,,Der Wahlausschuss gibt sich eine Geschäftsordnung.” Über die Beschaffenheit und den Inhalt der Geschäftsordnung sagt die Satzung aber rein gar nichts aus. Das klingt etwas kurios, denn der Wahlausschuss hat ja durchaus eine nicht ganz unwesentliche Entscheidungsgewalt. Er ist das Nadelöhr, durch das jeder Aufsichtsratkandidat hindurch muss.

Der Wahlausschuss kann auch Aufsichtsräte, deren Amtszeit abgelaufen ist, nicht erneut zur Wahl zulassen (dies ist auch bereits im Fall von Dr. Till Zech passiert, der als äußerst Tönnies-kritisch galt; eine Begründung gibt der Wahlausschuss dazu nicht ab, vielmehr ist Verschwiegenheit über alle Entscheidungen vereinbart). Und der Wahlausschuss muss auch sein Ja-Wort zu den vom Aufsichtsrat kooptierten Aufsichtsratsmitgliedern geben, also etwa auch zu Sergey Kupriyanov, dem Marketingleiter von Gazprom.

Doch welche Kriterien dafür herhalten, dass jemand als Kandidat zugelassen wird, das entscheiden die sieben gewählten Mitglieder des Wahlausschusses unter sich, ohne dass diese nochmal durch die Mitgliederversammlung verabschiedet wird. Die Frage, ob diese Regelung überhaupt mit dem deutschen Vereinsrecht vereinbar ist, darf durchaus gestellt werden.

Die Geschäftsordnung des Wahlausschusses war lange Zeit auch gar nicht für die Mitglieder öffentlich. Inzwischen liegt sie für Mitglieder des Vereins FC Schalke 04 in der Geschäftsstelle aus und kann dort zu den Geschäftszeiten eingesehen werden. Warum die Geschäftsordnung nicht ­ wie zum Beispiel auch die Vereinssatzung ­ auf der Webseite des FC Schalke 04 veröffentlicht werden kann, erschließt sich nicht. Nun kann man einerseits sagen, dass der Inhalt der Geschäftsordnung nur die Mitglieder etwas angeht, die Homepage aber öffentlich ist, andererseits gibt es für diese Geheimniskrämerei im Prinzip auch gar keinen Anlass. Ganz im Gegenteil: Schon allein aus Gründen der Transparenz sollte die Geschäftsordnung möglichst allen öffentlich zugänglich sein.

Die Hauptaufgabe des Wahlausschusses ist es wie eingangs erwähnt, über die Zulassung von Kandidaten zur Aufsichtsratswahl zu entscheiden. Dabei legt der Wahlausschuss zunächst fest, wieviele Kandidaten überhaupt zur Wahl zugelassen werden. Dies sollten in der Regel mehr Kandidaten sein als Posten zu vergeben sind, höchstens aber doppelt so viele. Im Regelfall sind zwei Aufsichtsratsämter zu vergeben, so dass möglichst vier Kandidaten ausgewählt werden.

Alle Kandidaten erhalten die Gelegenheit, sich dem Wahlausschuss persönlich vorzustellen, zuvor wird ihnen bereits ein Fragebogen zugeschickt. Bei der Auswahl der Kandidaten sollen sich die Wahlausschussmitglieder ,,alleine vom Interesse des Vereins an der Besetzung des Aufsichtsrats durch geeignete Persönlichkeiten leiten lassen”. Es fällt nicht schwer, sich vorzustellen, dass es bei den Abstimmungen innerhalb des Wahlausschusses durchaus auch kontrovers zugehen kann. Sofern jedenfalls der Wahlausschuss auch ,,gemischt” besetzt ist.

Dies war in der Vergangenheit nicht immer der Fall, so dass im Westline-Forum bereits Stimmen laut wurden, dass hier seitens des Vorstandes durchaus einige ,,genehme” Kandidaten im Vorfeld gepusht wurden, um bei der Wahl zum Wahlausschuss die besseren Karten zu haben, und später im Wahlausschuss ebenfalls auch lieber Kandidaten bevorzugten, die ,,auf Linie” sind.

User ,,Schlipinho” fasst es so zusammen: ,,Der FC Schalke 04 hat ein höchst inzestiöses System geschaffen, in dem ähnlich wie beim Blatter Sepp jedwede Opposition von vornherein ausgesiebt wird (werden kann). Von freien Wahlen, freier Meinungsbildung etc. ist die Aufsichtsratwahl, in der eh nur dem Club genehme Personen zur Wahl stehen, weit entfernt. Wir haben ein Demokratie-verständnis wie im ZK der KPDSU (oder eben wie beim Blatter Sepp). Was ja schon damit anfängt, dass im Wahlaussuss der Vorsitz durch die Ex-Frau eines Vorstandes bekleidet wird.”

Gemeint ist hier Prof. Dr. Eva-Maria John, die frühere Ehefrau von Peter Peters, Schalker Vorstandsmitglied seit 1994. Es wirkt in der Tat seltsam, dass Frau John über diejenigen potenziellen Aufsichtsräte urteilt, die später einmal die Arbeit ihres Ex-Mannes bewerten sollen. Ganz abgesehen davon, ob sich die beiden in Güte (oder eben auch nicht) getrennt haben: In anderen Industriezweigen – und auch im öffentlichen Dienst – wäre dieser Zustand niemals haltbar. Auf Schalke aber anscheinend schon. Hinzukommt, dass gemäß § 6.3.1.1 unserer Satzung, der Wahlausschuss im Rahmen seiner Entscheidungen jeweils ein Mitglied vom Vorstand und Ehrenrat anhören muss. Zudem sind die Entscheidungen des Wahlausschusses laut Satzung nicht zu begründen und unanfechtbar. Unser Vorstand darf also seine Kontrolleure quasi mitbestimmen. Wie das in einer (Ex-)Ehe vonstatten gehen soll, darf sich jeder bitte selbst ausmalen.

Und tatsächlich haben die Mitglieder des FC Schalke 04 inzwischen reagiert. Zwar wurde die Satzung noch nicht geändert, aber schon im Vorfeld der Mitgliederversammlung am 19. Juni 2011 gab es Gerüchte, die Ultras und andere organisierte Fans planten einen Durchmarsch und wollten den Wahlausschuss, der komplett neu zur Wahl stand, ,,übernehmen”.

Bei den Vereinsverantwortlichen hatte sich diese ,,Verschwörung” anscheinend auch schon herumgesprochen, anders dürfte folgende Passage aus dem Schalker Kreisel nicht zu interpretieren sein: ,,Es stehen wichtige personelle Entscheidungen an. Zwei Aufsichtsratsmitglieder und sieben Mitglieder des Wahlausschusses werden gewählt. Gerade beim Wahlausschuss ist es wichtig, dass möglichst viele Gruppierungen und Strömungen im Verein repräsentiert sind. Kommen zu wenige Mitglieder, könnten organisierte kleine Gruppen einen ,,Durchmarsch” versuchen und alle Plätze im Ausschuss besetzen. Mittelfristig wäre dann auch der Aufsichtsrat nur mit Vertretern dieser einen Gruppe besetzt. Im Grunde ist die Teilnahme an der JHV so etwas wie Ihre demokratische Pflicht dem Verein gegenüber.”

Aus der 20 Kandidaten umfassenden Liste haben es dann in der Abstimmung Arthur Saager und Frank Arndt (beide Schalker Fanclub-verband), Dr. Stephan Kleier (Ultras GE), Dennis Steckel (Supporters Club) und der in der Fanszene ebenfalls sehr aktive Günther Reipen in den Wahlausschuss geschafft. Die weiteren Plätze nehmen Birgit Feldbrügge und Prof. Dr. Eva-Maria John ein.

Einen faden Beigeschmack hatte der Auftritt des Kandidaten Thomas Sinning. Er zog seine Kandidatur vor den Mikrophonen zurück und empfahl ausdrücklich, die dem Aufsichtsrat und Vorstand nahe stehenden Kandidaten zu wählen. Das war zu offensichtlich inszeniert. Vielleicht sollte man zukünftig professionelle Schauspieler engagieren. Dazu passt, dass Sinning sich nicht mal die Mühe machte, sich vorher auf der Schalke 04-Homepage vernünftig vorzustellen. Während die anderen Kandidaten, ihr Anliegen breiter ausformulierten, fiel ihm nur der eine Satz ein: ,,Ich möchte helfen, dass auf Schalke in Zukunft vernünftig gearbeitet wird.” Ob er diesen auch selbst verfasst hat, darf arg bezweifelt werden.

Fazit: Mit diesem bunt-gemischten Wahlausschuss darf die Erwartung formuliert werden, dass zukünftig keine ,,Vetternwirtschaft” stattfinden wird. Der Wahlausschuss hat sicher seine Berechtigung, ansonsten müsste man schon allein für die Kandidatenvorstellung auf der Mitgliederversammlung einen Tag Urlaub einreichen. Und das will keiner in Zeiten der erfolgreichen internationalen Wettbewerbsteilnahme, in denen die Urlaubstage sowieso knapp werden. Ein wenig mehr Transparenz darf auch sein, auch wenn Pro- und Contra-Listen und eine Begründung für die Annahme oder die Ablehnung eines Kandidaten sicher schon allein aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes nicht öffentlich gemacht werden dürfen.