Wer Kritik mit Gewalt unterdrückt, sorgt dafür, dass die Kritik nur umso lauter wird. Das muss die Polizei wohl erst noch lernen. Um ein „A.C.A.B.“-Banner aus einem einzigen Stadion zu entfernen, nimmt die Hamburger Polizei mehr als 100 Verletzte in Kauf. Und macht ganz nebenbei genau dieses Kürzel in allen Stadien erst salonfähig.
Auch auf Schalke tauchte beim Nürnberg-Spiel im I-Block ein „A.C.A.B.“ auf, eingeführt mit dem Spruch zur Hamburger Polizei und ihrem Blocksturm, da falle einem eben nur „A.C.A.B.“ zu ein. Eine juristisch interessante Variante, schließt das doch aus, dass die im Stadion anwesenden Polizeibeamten mit „Bastard“ gemeint seien, schließlich zielt das nach Hamburg. Da das aber auch noch auf Schalke gezeigt wurde, wo ja auch die Polizei aus nichtigem Anlass beim Erstürmen der Fankurve zahlreiche Verletzte in Kauf genommen hat, könnte „All cops“ tatsächlich „all cops“ und nicht „bestimmte“ meinen – und fiele dann wohl unter eine zulässige Meinungsäußerung.
Und damit könnten Gerichte tatsächlich zu der Meinung kommen, dass Banner der Variante „ob GE oder HH, ob Spanien oder Portugal: All Cops are bastards“ grundsätzlich eine zulässige Meinungsäußerung darstellen. Dann endet der Versuch, so ein Banner in einem Stadion gewaltsam zu entsorgen, wirklich damit, dass man das bald ungestraft in jedem Stadion wird zeigen können – und zeigen wird, unabhängig von der Niveaufrage bei einem solchen Banner. Mehr und mehr erweist sich der Hamburger Einsatz als von Emotionen getrieben – und nicht von sachlichem Kalkül oder gar einer längerfristigen Strategie, denn das war sicher nicht im Interesse der Polizei und der vielen Beamtinnen und Beamten, die einen guten Job machen – ja, auch die gibt es. Die fallen leider nur nicht so auf.
Die rechtliche Beurteilung macht es dann aber auch dem Verein S04 schwierig, hierfür ein Stadionverbot zu erteilen – und anderen Vereinen auch. Zwar ist „ACAB“ seit Saisonbeginn explizit unerwünscht* – nur kann man das nur dann einfach so verbieten, wenn es auch eine Beleidigung ist. Alles andere wäre – Hausrecht hin, Hausrecht her – in einem halböffentlichen Raum im Zweifel „willkürlich“ – und damit nicht zulässig. Die Regelung könnte darum jemand mit Genuss wegklagen.
So lange aber das noch nicht geschehen ist, mag Schalke kein „A.C.A.B.“ im Stadion sehen wollen und könnte Hausverbote erteilen. Aber wie las Peter Peters noch auf der unlängst verstrichenen Mitgliederversammlung Schalkes vom Blatt ab? Inhaltlich bleibe man bei der Kritik an dem Paok-Polizeieinsatz und es werde dafür keine Stadionverbote geben. Man darf gespannt sein, ob es welche gibt, wenn jemand genau diese Kritik auch in der Kurve äußert – wenn auch in verbal unfeiner Art. Der Gradmesser, an dem Schalkes Vorstand sich wird messen lassen müssen.
* Schalke hat es allerdings versäumt, dies in seiner Stadionordnung zu fixieren, sondern hat dies nur in der Vereinzeitung „Schalker Kreisel“ veröffentlicht. Die Ausgabe liegt nicht jedem Kartenkauf bei. Damit kann man sich vor Gericht vermutlich glaubwürdig darauf zu berufen versuchen, dies nicht gewusst zu haben.