Beitragsordnung

Hier findet Ihr die Beitragsordnung des SCHALKE UNSER e.V. in seiner aktuellen Fassung vom 30.12.2016.

1 (Grundsatz)

Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.

2 (Beschlüsse)

1. Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe des Beitrags. Eine Aufnahmegebühr existiert nicht.

2. Die festgesetzten Beträge werden zum 1. Januar des folgenden Jahres erhoben, in der der Beschluss gefasst wurde. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann auch ein anderer Termin festgelegt werden.

3 (Beitragshöhe)

Die Beitragshöhe für natürliche, ordentliche Mitglieder beträgt 20 Euro jährlich, für Schüler/Studenten/Erwerbslose sowie Rentner und Pensionäre beträgt die Beitragshöhe 10 Euro jährlich und für juristische Personen 50 Euro jährlich.

Für Mitglieder ohne oder mit geringem Einkommen kann der Vorstand im Falle sozialer Härten eine beitragsfreie Mitgliedschaft befristet auf ein Jahr gewähren. Diese Frist kann vom Vorstand auf Antrag verlängert werden.

4 (Bankeinzug)

Die Zahlung der jährlichen Beiträge erfolgt in der Regel im SEPA-Lastschriftverfahren.

5 (Säumnis)

Ist ein Mitglied im Beitragsrückstand von mindestens einem Jahr, so kann das Mitglied vom Vorstand satzungsgemäß ausgeschlossen werden. In einem solchen Säumnisfall wird das Mitglied zuvor durch den Vorstand in Textform mit einer Frist zur Zahlung gemahnt und auf die Folgen der Nichtzahlung hingewiesen.

6 (Spendenbescheinigung)

Spätestens nach Ablauf eines Geschäftsjahres erhalten Nichtmitglieder und Mitglieder eine Bescheinigung über entrichtete Spenden.