Mitglieder halten auf der Mitgliederversammlung Hefte als Stimmkarten hoch. Im Hintergrund die Bühne mit Aufsichtsrat und Vorstand.

Was an Anträgen übrig blieb

(su) Neben den „großen“ Anträgen gibt es zur Mitgliederversammlung 2026 noch ein paar weitere. Ein Überblick. 

Wer „nur“ kooptierter Aufsichtsrat ist, soll nicht noch darüber entscheiden, wer darüber hinaus kooptiert werden soll. So lässt sich ein (zugelassener) Antrag zur Mitgliederversammlung zusammenfassen. Damit die Mitgliederversammlung einen ausreichenden Einfluss behält, muss sichergestellt werden, dass die Mehrheit der gewählten Aufsichtsratsmitglieder auch bei einer Kooptation nicht überstimmt oder durch Minderheitsentscheidungen ausgehebelt werden kann. Es bestehe das Risiko, dass ein einzelnes Aufsichtsratsmitglied gegen den klaren Mehrheitswillen der gewählten Mitglieder kooptiert werden kann, wenn die Konstellation sich ergibt. Das erscheint satzungslogisch konsequent. 

Die Vorstandsmitglieder Christina Rühl-Hamers, Matthias Tillmann und Frank Baumann wollen die Satzung anpassen. Zum einen wollen sie damit unsere Vereinssatzung an die neuen Strukturen, Satzungen und Statuten im Profifußball anpassen. Allerdings gibt es einen Satz, der es in sich haben dürfte angesichts der Diskussionen um die neuen Stadionverbotsrichtlinien: „Der Verein und seine Mitglieder sind der Vereinsstrafgewalt des DFL e.V. unterworfen.“ Allerdings wird man daran nichts ändern können, wenn man weiter im Konstrukt um DFB, DFL, UEFA und FIFA mitspielen möchte. 

Zum anderen geht es dem Vorstand um Fristen: Die Ladung zur Mitgliederversammlung soll nicht mehr zwei Monate, sondern vier Wochen vor der eigentlichen Jahreshauptversammlung erfolgen. Damit können beispielsweise die Gespräche mit Antragstellern oder auch die Zulassung von Kandidaten abgeschlossen sein. Die Vorschläge für Bewerbungen zu Ehrenrat und Wahlausschuss sollen vom 1. Mai auf den 1. Februar verlegt werden – das wurde bei der letzten Satzungsänderung schlicht „vergessen“: Hier rutschten die Termine nur für die Aufsichtsratskandidaten um drei Monate vor, als der mögliche Termin für MVs aus dem kalten Winter in den klimatisch günstigeren Spätsommer oder Herbst rutschte. 

Nicht zugelassen wurde dagegen der Antrag, dass Mitglieder, die Eintrittskarten überteuert verkaufen, aus dem Verein ausgeschlossen werden können. Die Begründung des Aufsichtsrats ist nachvollziehbar, warum er den Antrag nicht zur Abstimmung geben muss. Neben den juristischen Klarheiten fällt auf, dass es für den reklamierten Tatbestand schon eine Regelung gibt, nämlich in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Nicht alles muss in der Vereinssatzung geregelt werden. 

Ebenfalls außen vor bleibt der Antrag, Briefwahl einzuführen. Leute, wollt ihr das jetzt wirklich auf jeder MV diskutieren, nachdem es schon – deutlich – abgelehnt worden ist? Man darf Abstimmungen auch mal verlieren. Vielleicht einmal ein paar Jahre Pause und die Zeit nutzen, den Antrag rechtssicher zu formulieren. Das ist nämlich der Grund, warum der Aufsichtsrat diesen Antrag nicht zugelassen hat. 

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