Melanie Illburger im Stadion

Gut gemeint, aber handwerklich schwierig 

(su) Auf der diesjährigen Mitgliederversammlung des FC Schalke 04 steht ein Satzungsänderungsantrag zur Zusammensetzung des Aufsichtsrats zur Abstimmung, der kontrovers diskutiert wird. Der Sitz des Schalker Fanclub-Verbands, seit Juni 2026 besetzt von Melanie Illburger, soll nun durch einen gewählten Vertreter eines “Fan-Gremiums” abgelöst werden. 

Die Begründung des Antrags trifft durchaus einen richtigen Punkt: Die Schalker Fanszene ist heute breiter, vielfältiger und anders organisiert als zu der Zeit, in der die Schalker Vereinssatzung 1994 reformiert wurde und in der der Schalker Fan-Club Verband nahezu selbstverständlich als zentrale Vertretung der organisierten Fans wahrgenommen wurde. Dass man also darüber diskutiert, wie Faninteressen im Aufsichtsrat zeitgemäß abgebildet werden können, ist absolut nachvollziehbar. 

Der konkrete Satzungsänderungsantrag ist aber handwerklich nicht gut gelungen, denn er löst das Problem nicht sauber über ein vereinsinternes Verfahren, sondern verankert konkrete externe Organisationen und Gruppen direkt in der Satzung. Genau das ist aus Sicht eines Hauptvereins immer schwierig. Eine Vereinssatzung sollte möglichst dauerhaft, klar und institutionell belastbar sein. Wenn dort einzelne Organisationen namentlich genannt werden, macht man die Struktur des Gesamtvereins abhängig von Zusammensetzung, Fortbestand, internen Entwicklungen und Selbstverständnis dieser Gruppen. 

Besonders problematisch wird das beim Begriff der „Fan-Organisationen“. Dort werden Vereine und Gruppierungen nebeneinandergestellt, die rechtlich und strukturell gar nicht vergleichbar sind. Der Schalker Fan-Club-Verband, der Supporters-Club oder die Schalker Fan-Initiative sind organisierte Einheiten mit klarer Struktur. Der I-Block hingegen ist keine Institution, kein Verein und keine Organisation im klassischen Sinne. Ihn in einer Satzung auf eine Ebene mit eingetragenen Vereinen oder festen Organisationen zu stellen, wirkt unsauber und öffnet sofort Folgefragen: Wer spricht verbindlich für den I-Block? Wer ist stimmberechtigt? Nach welchem Verfahren wird entschieden? Wer kontrolliert das? 

Hinzu kommt: Auch der Begriff des „Fanvertreters“ ist in diesem Antrag nicht wirklich definiert. Was genau soll ein Fanvertreter sein? Vertritt er alle Mitglieder? Die gesamte Fanszene? Nur organisierte Fans? Oder am Ende vor allem die Interessen derjenigen Gruppierungen, die an seiner Auswahl beteiligt waren? Gerade hier liegt ein wesentliches Risiko. Denn so berechtigt Faninteressen im Verein sind, so problematisch wäre es, wenn über einen formal abgesicherten Sitz im Aufsichtsrat vor allem Partikularinteressen einzelner Gruppen in das Kontrollgremium getragen würden. Darüber hinaus besteht weiterhin ein Mandat, das nicht aus dem Verein selbst kommt, sondern aus einer “externen Quelle”, was die Satzung diffus in den Rechten der Mitglieder werden lässt. 

Man kann deshalb durchaus grundsätzlicher fragen, ob solche Sondermandate im Aufsichtsrat überhaupt noch zeitgemäß sind. Ein konsequenterer Ansatz wäre, die beiden bisherigen Sitze des Sportbeirats und des SFCV ganz abzuschaffen oder sie zumindest nicht mehr über bestimmte Gremien beziehungsweise Organisationen besetzen zu lassen. Stattdessen könnten auch diese Sitze frei durch die Mitgliederversammlung gewählt werden. Das würde die demokratische Legitimation stärken und verhindern, dass einzelne Gruppen dauerhaft mit besonderen Zugriffsrechten auf den Aufsichtsrat ausgestattet werden. 

Genau mit diesem Sitz, dem des Sportbeirats, befasst sich auch ein anderer Antrag, der diesen zugunsten eines weiteren von der Mitgliederversammlung gewählten Vertreters ersetzen möchte. Laut Satzung hat der Sportbeirat die wichtige Aufgabe, den Vorstand zu beraten und die sportlichen Abläufe (insbesondere im Jugend- und Amateursport) zu leiten. Das sei zwar wichtig, verlange aber nicht zwingend einen festen Sitz im Aufsichtsrat. Der eigentliche Auftrag des Aufsichtsrats besteht darin, die Geschäfte des Vorstands zu überwachen und größere Entscheidungen freizugeben – ein Bereich, auf den der Sportbeirat strukturell keinen direkten Einfluss hat. Der Aufsichtsrat könne sich unabhängig von einem Sitz im Gremium Einschätzungen des Sportbeirats einholen.  

Damit wäre auch die Rolle des Aufsichtsrats klarer: Er ist kein Abbild einzelner Interessengruppen, sondern ein Kontroll- und Aufsichtsgremium des Gesamtvereins. Wer dort sitzt, sollte dem ganzen Verein verpflichtet sein – nicht einem bestimmten Block, Verband, Beirat oder Milieu. Natürlich können Kandidaten aus der Fanszene kommen, aus dem Sport, aus Fanclubs oder aus anderen Bereichen des Vereinslebens. Entscheidend ist aber, dass sie sich der Wahl durch die Mitglieder stellen und ihre Legitimation aus der Mitgliederversammlung beziehen. 

Der Antrag benennt also ein reales Problem, liefert dafür aber keine wirklich belastbare satzungstechnische Lösung. Er ist politisch verständlich, aber juristisch und organisatorisch anfällig. Richtig wäre es, Fanvertretung breiter und moderner zu denken. Falsch wäre es, dafür einzelne Gruppen namentlich in der Satzung festzuschreiben oder neue Sonderrechte zu schaffen. Gerade bei einem Verein wie Schalke, dessen Satzung das Fundament des Gesamtvereins bildet, sollte man bei solchen Änderungen besonders sauber arbeiten. 

Hintergrund: Mehr zum SFCV beim SCHALKE UNSER:

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