(ae) Mit einem Vergleich endete die erste Auseinandersetzung zwischen dem ehemaligen SFCV-Aufsichtsrat Ender Ulupinar und dem Schalker Fanclub-Verband. Anlass des Streits war die „Schalke Fanfeld GmbH“.
Diese vermittelte unter Geschäftsführer Ender Ulupinar Grabstätten auf dem Fanfeld. Im August 2012 wurde ein Vertrag zwischen der „Schalke Fanfeld GmbH“ und dem Schalker Fanclub-Verband geschlossen. Dieser sicherte der „Schalke Fanfeld GmbH“ zu, das SFCV-Logo zu Werbezwecken zu nutzen sowie die werbetechnische Nutzung des SFCV Logos und Werbung durch den SFCV für das Fanfeld. Als Ulupinar feststellte, dass es diese Markenrechte gar nicht gibt, verweigerte er die Zahlung dafür und der SFCV ging daraufhin den Klageweg.
Der Gong zur ersten Runde ertönte am 22. November 2016 beim Landgericht Bochum. Es trafen sich im Gütetermin um Lizenzrechte und Vertragserfüllung die „Schalke Fanfeld GmbH“, vertreten durch Ender Ulupinar, und der SFCV, vertreten durch Volker Apfelbaum. Nachdem es sich beide Seiten angehört hatte, legte das Gericht damals einen Vergleich nah. Der Richter äußerte, dass der SFCV keine Rechte veräußern oder gegen Gebühr übertragen kann, die er nicht besitzt. Dennoch wurde von Seiten des SFCV Werbung für das Fanfeld gemacht und somit Teile des Vertrages durchaus erfüllt. Auf einen Vergleich konnten sich aber beide Parteien zum damaligen Zeitpunkt nicht einigen.
Nun kam es am vergangenen Dienstag um 12.30 Uhr zu einem erneuten Termin vor dem Landgericht Bochum. Diesmal auf Seiten des SFCV nicht Volker Apfelbaum – durch Urlaub verhindert -, sondern Ludger Derijck, seines Zeichens neues Vorstandsmitglied des SFCV. Als Zeuge ebenfalls geladen Rolf Rojek.
Mit identischer Kammerbesetzung ging es frisch ans Werk und auch diesmal appellierte der vorsitzende Richter, sich doch zu vergleichen. Er stellte nochmal die arglistige Täuschung seitens des SFCV in den Raum und machte auch klar, dass der von ihnen benannte Zeuge sehr viele Gefahren berge, die nicht zwingend zum Vorteil des SFCV gereichen könnte. Aber auch Ulupinar wies er erneut darauf hin, dass die zweite Säule des Vertrages durchaus erfüllt wurde.
Ender Ulupinar berichtete dem Richter, dass er in einem privaten Gespräch mit Heiner Tümmers versucht habe, den Streit vom Tisch zu räumen und er dem SFCV angeboten habe, die Summe von 7500 Euro zu zahlen und die Klage fallen zu lassen. Beide seien sich einig gewesen, dass dies ein guter Weg sei. Jedoch wurde das Angebot offiziell vom SFCV abgelehnt.
Die Richter kamen mit einem Vorschlag aus der Beratung: Ulupinar zahlt rückwirkend zum Zeitpunkt der Klage 15.000 Euro plus 25 für jede vermittelte Grabstelle, des weiteren 2000€ pro Jahr bis zum Ende der Vertragsdauer plus 25 Euro für jede weitere vermittelte Grabstelle.
Dem Angebot setzten beide Anwälte nach einer weiteren Rücksprache auf dem Flur dieses entgegen: Ender Ulupinar zahlt einmalig 17.500 Euro. Sollte er jedoch bis zum 30. Juni 2018 die Summe von 10.000€ gezahlt haben, verzichtet der SFCV auf die Restzahlung und der Vertrag ist somit im beidseitigem Einverständnis aufgelöst. Der Erlass der Summe werde bereits jetzt anerkannt. Außerdem erklärt die Anwältin des SFCV, dass die Summe im vollen Umfang gespendet werde. Daraufhin erhob Ludger Derijck Einspruch, dass er das so nicht zusagen könnte, ohne Rücksprache zu halten. Der Richter erklärte darauf hin, dass man doch von der Summe einfach die Gerichts-und Anwaltskosten abziehen solle und dann der Restbetrag gespendet wird. Somit entstehe dem SFCV kein finanzieller Schaden. Hierauf konnten sich beide Parteien einigen.