Quasi „Schutzgelderpressung” in Uniform

Wenn NRWs Innenminister Ralf Jäger jetzt keine Polizei mehr in der Schalke-Kurve sehen will, spielt er mitnichten nur die beleidigte Jägerwurst: Dahinter steckt knallhartes politisches Kalkül.

Nachdem der Landes-Vonsinnenminister sich frühzeitig darauf festgelegt hat, der Einsatz der Polizei auf Schalke sei gerechtfertigt gewesen, steckt er politisch in der Klemme. Nicht nur von der Opposition, sondern vom Koalitionspartner und den eigenen Genossen im Innenausschuss gestellt, weiß er nicht mehr, wie er politischen Schaden für sich verhindern soll.

Die Argumente sind ihm ausgegangen: Die Ausrede, es habe sich um “Volksverhetzung” gehandelt, zerbließ allzu schnell. Der Vorwand des “Zweckveranlassers” hat sich als juristisch kaum zu halten erwiesen. Als nächstes hieß es im Innenausschuss, die Skopje-Fahne habe die Aufschrift “Nord-Mazedonien” getragen. Auch das ließ sich leicht anhand der Bilder entkräften: “Skopje Düsseldorf” stand dort nur. Jetzt also soll der Verein um das Entfernen der Fahne gebeten haben. Und weil er das nicht willfährig zu sagen bereit gewesen ist, setzt er ihn jetzt also unter Druck.

“Wenn du nicht spurst und Schutzgeld zahlst, können wir nicht verhindern, dass jemand deine Einrichtung demoliert.” Das sagt die Mafia, wenn sie Restaurantbesitzer um Schutzgeld “bittet”. “Wenn du nicht spurst und zu unseren Gunsten aussagst, können wir nicht verhindern, wenn Hooligans dein Stadion demolieren.” Das sagt die Polizei. Eine interessante Rechtsauffassung. Wenn solche Leute für Ordnung und vor allem Recht in Deutschland sorgen sollen, wird mir Angst und Bange. (Für Juristen: Es ging nicht um Geld, darum nicht Erpressung, sondern Nötigung. Und eigentlich auch nicht um Schutzgeld. Aber das Bild bleibt das Gleiche.)

Anscheinend will die Polizei hier, dass Verein gefälligst von seiner ursprünglichen Aussage abrückt und zu Gunsten der Ordnungshüter aussagt. In jedem “normalen” Prozess gälte das als “Zeugenbeeinflussung”; die regelt das Strafgesetzbuch in den Paragraphen 153, 154, 257 und 258, Strafmaß bis zu fünf Jahren Haft. Es ist nur kein normaler Prozess hier. In jedem Fall haben schon Minister für weniger zurücktreten müssen.

In jedem Fall wissen wir jetzt also, was von der “Auflärung” durch den Innenminister zu halten ist: Das Ergebnis steht von Anfang an fest. Und wir wissen jetzt, was geschieht, wenn Bürger sich gegen Polizeiwillkür wehren wollen: Sie werden von jetzt an nicht mehr geschützt. Kritik im Keim erstickt. Kritikfähigkeit bei der Polizei? Nicht gegeben.

Nur wird das dem Vonsinnenminister langfristig nicht helfen, denn ob der Verein darum gebeten hat oder nicht, tangiert die Frage nicht, ob die Polizei “verhältnismäßig” gehandelt habe, als sie mehr als 80 Menschen verletzt hat. Selbst wenn die Fahne volksverhetzend gewesen wäre, wäre der Einsatz in dieser Härte nicht zu rechtfertigen. Klären wird das vielleicht der Innenausschuss des Landtags, in jedem Fall werden das aber die Gerichte klären müssen. Erleidet die Polizei hier eine Niederlage, steht Jäger unter Unständen mitten im nächsten NRW-Wahlkampf vor einer Blamage – und mit ihm die SPD, die augenscheinlich vergessen hat, wofür sie 150 Jahre gestanden hat. Wenn Jäger dann noch im Amt ist.