Satzungskunde für Anfänger

Man kann zum Viagogo-Deal stehen, wie man will, aber was überhaupt nicht geht, ist, die Mitgliederrechte zu beschneiden. Und genau das hat der Verein getan. ,,Das ist doch keine Demokratie hier”, soll Peter Peters bei einer Sitzung des Kartenausschusses beim Thema Vianogo gesagt haben. Und offenbart hier gewisse Satzungsdefizite, die er mit dem Rest des Vorstands und dem Aufsichtsrat teilt.

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SCHALKE UNSER 78

,,Die Mitgliederversammlung ist das oberste Beschlussorgan des Vereins.” Das steht dort, sehr geehrter Herr Peters, weil es so Gesetz und im deutschen Vereinsrecht so geregelt ist. Und die Satzung eines Vereins kann natürlich nicht vom Gesetz abweichen. Das geht in einem demokratischen Rechtsstaat nicht, und deshalb gilt auch im Verein die Demokratie, selbst wenn sie lästig sein sollte.

Als nun Mitglieder des Vereins ihr Recht gemäß Satzung des Vereins wahrnehmen wollten, nämlich Unterschriften von anderen Mitglieder des Vereins für eine außerordentliche Mitgliederversammlung des Vereins zu sammeln, durften sie es nicht. Sie wurden des Geländes verwiesen, der Verein rief sogar die Polizei zu Hilfe und verteilte ,,Tageshausverbote”, die sich nur nominell vom ,,Tagesstadionverbot” unterscheiden, in der Konsequenz sind sie gleich. Der Verein geht gegen seine Mitglieder, die ihr Recht wahrnehmen wollen, mit Polizeigewalt vor – ein unglaublicher und demokratiewidriger Vorgang!

Begründung des Marketingvorstands Jobst: ,,Wir müssen die Rechte eines Sponsoren schützen.” Und opfern dafür die Rechte der Mitglieder? Hier hilft ein Blick in die Satzung: In dieser kommt das Wort ,,Sponsor” nur an einer Stelle vor, nämlich der, dass die keine Aufgabe in einem Gremium übernehmen dürfen. Die Kollegen von ,,Viagogo” werden in der Satzung übrigens als Vereinsorgan gar nicht erwähnt. Dafür stehen ganz, ganz viele Mitgliederrechte darin.

Und der Aufsichtsrat? Der schweigt dazu. Noch. Bei der Jahreshauptversammlung wird er Stellung nehmen müssen. Man darf gespannt sein, wie Clemens Tönnies das verteidigt, ist es doch Aufgabe des Aufsichtsrats, darauf zu achten, dass der Vorstand seine satzungsgemäßen Aufgaben wahrnimmt.

Wenn Clemens Tönnies also auf der Jahreshauptversammlung die Polizeiaktion verteidigen will, wird er es schwer haben, dies anhand der Satzung zu begründen, denn die kennt nur die Rechte der Mitglieder, nicht aber die der Sponsoren. Man darf gespannt sein, wie so eine Begründung ohne das Wort ,,Sponsor” auskommt.

Literaturtipp:
https://schalke04.de/verein/schalke-04-e-v/satzung/