Falsche Versprechen: Die angeblichen Vorteile einer Fußball-Aktiengesellschaft

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SCHALKE UNSER 85

(axt) Alles werde besser, heißt es von denjenigen, die die Profiabteilung ihres Fußballvereins in irgendeine Gesellschaft auslagern wollen wie zuletzt der HSV. Auch auf Schalke hat man die Planspiele schon angedacht.

Angeblicher Vorteil Nummer 1: Alles wird professioneller.

Andersrum muss man fragen: Was hindert einen Verein denn jetzt daran, professionell zu arbeiten? Die Möglichkeit, gut bezahlte, professionelle Geschäftsführer zu engagieren, gibt es schon jetzt – und Gerüchten zufolge bekommen die drei Vorstände des S04 beispielsweise mehr als nur einen feuchten Händedruck und ein Schalke-Waffeleisen zu Weihnachten als Salär.

Wer behauptet, mit einer Aktiengesellschaft (AG), „Gesellschaft mit beschränkter Haftung“ (GmbH) oder „Kapitalgesellschaft mit beschränkter Haftung“ (KgaA) könne man „professioneller“ arbeiten, der sagt im Subtext leider auch, dass bisher eigentlich nur Stümper und Dilettanten durch den Vorstand tingeln. Dummerweise sind es dann just ebendiese Stümper und Dilettanten, die behaupten, es sei schlau, wenn man zur AG oder KgaA werde. Das stimmt nicht zwingend optimistisch. Und dummerweise sind es auch exakt dieselben, die hinterher die Aktiengesellschaft zu blühenden Landschaften führen wollen.

Nicht unerwähnt bleiben sollte, dass es im Aktien-, anders als im Vereinsrecht, zahlreiche Urteile gibt, wie nicht-satzungsgemäßes Verhalten sanktioniert wird. Ob das so von den Machern gewollt ist, die sich auf einmal strengeren Regeln unterworfen sehen werden? Wenn dem aber so ist, dann wäre es auch hier einfach, das ins Vereinsrecht zu heben: einfach einen Verweis auf das entsprechende Aktiengesetz in die Vereinssatzung schreiben und das Ziel ist ebenfalls erreicht.

Angeblicher Vorteil Nummer 2: Man kann „strategische Partner“ ins Boot holen.

„Strategische Partner“ sind zunächst einmal Wirtschaftsunternehmen, und die haben nur ein Ziel: Gewinn zu erwirtschaften. Das ist übrigens auch der Zweck einer Aktien- oder Kommanditgesellschaft: Gewinne zu erwirtschaften. Während ein Verein alles Geld in den sportlichen Erfolg stecken muss, will er seine Gemeinnützigkeit erhalten, muss – so sieht es das Aktienrecht vor – eine Aktiengesellschaft Gewinn erwirtschaften.

Das kann, muss aber nicht immer mit dem sportlichen Erfolg identisch sein. Beispielsweise dann, wenn Spieler sich eine hohe Prämie für den Fall einer Meisterschaft haben zusichern lassen. Dann kann es wirtschaftlich günstiger sein, sich auf dem zweiten Platz auszuruhen, denn auch der garantiert die Teilnahme an der finanziell – attraktiven Champions League. Der Vorstand wäre tatsächlich verpflichtet, alle Anstrengungen zu unternehmen, eine Meisterschaft zu verhindern. Und: Vielleicht könnte ja auch ein Abstieg lukrativ sein – je nachdem halt, wie die Verträge mit den Spielern aussehen. Der Vorstand wäre dann verpflichtet … Ihr wisst schon.

Dass eine Aktiengesellschaft den sportlichen Erfolg nicht sichert, bewies der BxB. Der hat sich schon früh umgewandelt. Dass seine Aktie ins Bodenlose stürzte, ist dabei nicht einmal entscheidend. Schlimmer ist, der BxB stand 2005 vor dem Aus und konnte seine Lizenz nur durch eine Finanzspritze aus Bayern erhalten.

Dass einem die „strategischen Partner“ schon einmal in den Rücken fallen können, hat der HSV gerade bewiesen: Milliardär Klaus-Michael Kühne hat erst die Ausgliederung unterstützt, hatte dann aber gar keinen Bock mehr auf den HSVplus. Der HSV stand auf einmal so dumm da wie zuvor – und seine Mitglieder hatten sich selbst entmachtet. Lange hat es gedauert, dann wollte Kühne doch wieder, aber nur, wenn er dafür die Namensrechte am Stadion bekommt – die damit dem HSVplus nicht mehr als Einnahmequelle zur Verfügung stehen. Was im Hintergrund an „professionellen“ und „transparenten“ Gesprächen gelaufen ist, darf man getrost spekulieren. Der HSV ist übrigens nicht wegen seiner Vereinsstruktur in eine finanzielle Schieflage gekommen, sondern wegen schlechten Wirtschaftens – und genau die, die bisher schlecht gewirtschaftet haben, sollen es als AG-Vorstände besser machen. Ein Blick auf die Automobilzulieferer zeigt, dass man unabhängig von der Rechtsform erfolgreich wirtschaften kann. Hinter Bosch und ZF stehen Stiftungen, Schaeffler ist eine GmbH & Co KG und die Toyota-Tochter Denso eine AG.

Oder gucken wir zu den Münchner Löwen: Dort hat ein „strategischer Partner“ gerade einmal 20 Prozent der Anteile – und der will mitreden. Die Löwen können ihr Leid gar nicht laut genug klagen. Oder glaubt ernsthaft jemand, ein „strategischer Partner“ wie Red Bull würde sich nicht einmischen wollen? Der lässt in seinen so genannten „Vereinen“ ja nicht einmal Mitglieder zu, die nicht Mitarbeiter der Firma sind. Hinzu kommt, dass „strategische Partner“ sich oft ihre Vorteile sichern: Puma hat sich beim BxB Exklusivität ausbedungen oder dubiose Investoren versuchen, sich „reinzuwaschen“. Jemanden zu finden, der mehr am Wohl des Vereins als an seinem eigenen interessiert ist, dürfte schwer werden.

Doch, so heißt es, ohne „strategische Partner“ sei die Bundesliga international nicht überlebensfähig. Dieses Argument kam schon 1998, als der DFB die Ausgliederung in eine AG, KgaA oder GmbH zugelassen hat, und die Bundesliga gibt es immer noch. Um ganz genau zu sein: Sie steht verdammt gut da, wie die Zahlen zeigen – die man passenderweise auf den Internetseiten ausgerechnet der DFL findet: Die Premier League brachte es auf 2,5 Milliarden Euro Erlös (nicht Umsatz), die Bundesliga auf 1,9, und erst dahinter kommen die spanische und italienische Liga, die schon viel früher den Trend zur Aktiengesellschaft machten: Primera División 1,7 Milliarden, „Serie A“ 1,6 und auf Platz 5 die „Ligue 1“ mit 1 Milliarde. Scheint bisher auch so ganz gut zu klappen.

Sogar noch besser, wenn man sich die Zahlen genauer anguckt: Zieht man fix ab, welche Außenstände die beteiligten Vereine so haben, dann merkt man, dass wenig bleibt. Die Premier League verharrt mit 450 Millionen Euro knapp im Plus, die Bundesliga dagegen deutlich: 1,5 Milliarden Euro bleiben übrig. Spanische (1,7 Milliarden Miese im Resultat) und italienische Liga (knappe Milliarde Schulden ohne Deckung) landen dagegen gesamt sogar im Minus – für die „League 1“ liegen uns keine aktuellen Zahlen vor. So schlimm scheint es um die Bilanzen der Bundesliga nicht bestellt, obwohl hier noch eingetragene Vereine mitspielen. Ganz im Gegenteil.

Blickt man nun in die einzelnen Länder, so weiß man, was aus dem englischen Fußball geworden ist: Ein Operettenpublikum bildet die Staffage für Spieler, die eigentlich nur noch für die Fernsehzuschauer spielen. In Deutschland dagegen – die Aktion „12:12“ hat es bewiesen – ist „the atmosphere“ der einzige Grund, warum die Bundesliga sich weltweit vermarktet.

Die früher sehr namhafte italienische Liga rast hingegen in die Bedeutungslosigkeit und aus der spanischen kennt man eigentlich auch nur noch Barca und Real Madrid. Die wiederum werden bald große Probleme bekommen, „strategische Partner“ hin, „strategische Partner“ her: Das „Financial Fair Play“ der UEFA wird beiden zu schaffen machen. Und gleiches gilt für die großen englischen Vereine. Und genau jetzt wollen die Deutschen hinter einem abgefahrenen Zug hinterherhecheln.

Angeblicher Vorteil Nummer 3: Nur so kann man den Verein finanziell retten.

Gegenbeispiel Nummer 1: Der HSV – siehe oben. Gegenbeispiel Nummer 2: der BxB. Als einer der ersten vollzog er 2000 die Umwandlung in eine Kommanditgesellschaft auf Aktien, weil er reichlich pleite war. Finanziell gelohnt hat es sich nicht: Die Erlöse aus dem Börsengang gingen fast vollständig dafür drauf, die Verbindlichkeiten des Vereins zu begleichen. Nur vier Jahre später stand die KgaA vor 120 Millionen Euro Schulden. Vereinspräsident und Vorsitzender der Geschäftsführung der KgaA in Personalunion war übrigens Gerd Niebaum. Der ist nun wegen Untreue, Kreditbetrug und Urkundenfälschung verurteilt. Soviel auch noch zum Thema „eine AG wird professioneller geführt“.

Durch den Verkauf von Aktien fließen kurzfristig immerhin Gelder zu. Nur ist der Nutzen überschaubar: Die BxB-Aktien fiel, wie gesagt, schnell ins Bodenlose. Und das Geld muss über Dividenden zurückgezahlt werden – und zwar so lange, wie die Aktiengesellschaft existiert. Ein kurzfristiger Vorteil verwandelt sich so mittel- und langfristig in einen finanziellen Nachteil. Der Mehrheitsinhaber – vielleicht der Verein, aber nicht zwingend – kann immerhin die Dividende an den wirtschaftlichen Erfolg koppeln. Nur: Ein Kredit von einer Bank ist irgendwann zurückgezahlt. Verkaufte Anteile sind verkauft und damit für alle Zeit weg.

Kredite sind übrigens dann leicht zu bekommen, wenn das Risiko überschaubar ist – und beim Fußball ist alles einigermaßen überschaubar, was die Risiken angeht. Schwierig wird es nur dann, wenn man hochriskante Geschäfte eingehen will, dann benötigt man ein Investorenmodell. Ob aber „hochriskante“ Geschäfte im Sinne der Noch-Vereinsmitglieder sind, darf man bezweifeln.

Was die „kongenialen“ Geschäftsmodelle angeht, kann man hier übrigens nur noch schnell an die örtlichen Kommunen erinnert werden: Die angeblich hochsicheren Gelder, die aus Krediten in Schweizer Franken stammen, kommen viele Gemeinden jetzt teuer zu stehen. Geld kostet immer nur noch mehr Geld, und das umso mehr, je „findiger“ ein Modell angeblich ist – diese Lektion sollte langsam wirklich jeder gelernt haben. Vor solchen „Heilsversprechen“ sei jeder gewarnt.

Angeblicher Vorteil Nummer 4: Die Mitglieder reden nicht mehr mit.

Abgesehen davon, dass jeder Vereinsvorstand, der seinen Mitgliedern verkaufen will, dass sie alle zu dumm für den Verein sind, direkt vom Hof gejagt werden sollte: Eine mehr als repräsentative Demokratie haben wir schon jetzt. Die Mitglieder wählen den Wahlausschuss, der allein darüber bestimmt, wer überhaupt in den Aufsichtsrat gewählt werden darf, und der bestimmt dann den Vorstand, dem alleinig das operative Geschäft obliegt. Indirektere Demokratie kann man sich auch bei einer AG oder KgaA kaum vorstellen. Der Verein hält ja immer noch eine Mehrheit an der AG und kann dann im Grunde dort beim Tagesgeschäft so viel mitbestimmen wie jetzt auch. Nämlich ziemlich wenig. Noch weniger können die Mitglieder gar nicht stören.

Aber sie vergeben sich eine Chance: Die Mitgliederversammlung, das höchste Organ des Vereins, bestimmt immer noch die Richtlinien, nach denen der Vorstand zu handeln hat. Ein Beispiel: In der Regel gehen die Markenrechte an die AG über, so auch in Hamburg – denn auch diese haben ja einen Wert. Beschließt heute ein Vorstand, die Vereinsfarben sollen schwarz und gelb sein, weil diese sich besser vermarkten lassen, müssten sie eine Satzungsänderung durchdrücken – mit relativ klarem Ausgang.

Wenn dagegen die AG beschließt, dass die „Marke“ Schalke jetzt schwarzgelb sein solle, dann macht sie das einfach. Die Mitglieder können dann nur noch ihre Schals verbrennen, sonst haben sie nichts zu melden. Und wenn der „strategische Partner“ Red Bull heißt, dann freuen wir uns alle schon jetzt auf unser neues Vereinslogo mit den Bullen (siehe Salzburg). Übrigens: Ihr seid dann nicht mehr Fans des FC Schalke 04, sondern die eines Wirtschaftsunternehmens. Es sei denn, Ihr seid Allesfahrer beim Tischtennis.

Beim BxB hält übrigens der Verein nur noch die Mehrheit an der Geschäftsführungs-GmbH. Bei der Aktiengesellschaft ist er nicht einmal mehr der größte Gesellschafter: Gerade einmal 5,53 Prozent sind es. Der größte Eigner ist die „Evonik Industries AG“ mit 14,7 Prozent. Es folgt der Unternehmer Bernd Geske. Hinter dem BxB-Verein folgen die „Signal Iduna Allgemeine Versicherung Aktiengesellschaft“ mit 5,43 Prozent und „Puma SE“ mit 5 Prozent, welche sie sich, wie gesagt, mit einem Exklusivvertrag noch ganz uneigennützig haben vergolden lassen.

Angeblicher Vorteil Nummer 5: Die Mehrheit bleibt ja beim Verein.

Noch – kann man dazu nur sagen. Wie lange die 50+1-Regel – 50 Prozent plus 1 Aktie müssen dem Stammverein gehören – noch beim DFB Bestand hat, kann man nur raten. Nachdem der Herr Hopp sich seinen Verein ganz einverleiben hat dürfen, darf man gespannt sein, wann das letzte Bollwerk fällt. Die Lizenz an „Rasenball“ – kerr, watt haben wa alle gelacht – ist der nächste Sargnagel. Weitere werden folgen. Und der BxB hält die Mehrheit nur noch an der Geschäftsführungs-GmbH.

Wer glaubt, dass der Verein immer die Mehrheit halten wird, glaubt auch, dass die Vergabe der Weltmeisterschaft nach Katar ohne Bestechung abgelaufen ist. Siehe „Borussia Dortmund KgaA“ mit den kümmerlichen 5,53 Prozent. 2017 wird Martin Kind die Stimmmehrheit an seinem Hannover übernehmen dürfen – die Mitglieder werden ganz schön dumm gucken.

Es kann auch schnell gehen – noch einmal: Der Vorstand muss auf Gewinn setzen. Das kann bedeuten, weitere Aktien auszugeben, und schon ist die Mehrheit dahin, weil der Mutterverein sich keine mehr leisten kann – alles, was auch nur irgendwie den Eindruck erweckt hat, lukrativ zu sein, ist ja schließlich vom Verein in die AG / KgaA übergegangen.

Angeblicher Vorteil Nummer 6: Die Ausgliederung schützt den Stammverein.

Es stimmt, geht die AG hops, ist der Stammverein zunächst einmal von einer Insolvenz nicht getroffen. Die Tischtennisabteilung kann dann munter weiterspielen – allerdings in welchen Räumen, weiß man nicht. Ihr erinnert Euch: In der Regel geht nämlich alles, was einen Wert hat, auf die AG über, so die Immobilien. Und am Ende haben die Fußballamateure genauso wenig davon: Verliert die AG ihre Lizenz, weil sie beispielsweise die finanziellen Absicherungen, die die DFL vorschreibt, nicht erfüllen kann, kann der Stammverein keine Profimannschaft nachmelden. Es sei denn, der Verein hat sich mit einer anderen Mannschaft für die Zweite Bundesliga qualifiziert – was derzeit bei keinem der Fall ist. Immerhin – abhängig von der Rechtsform der Kapitalgesellschaft – kann eine neue Tochergesellschaft in die Bundesligen zurückkehren. Die Kehrseite der Medaille aber ist, dass es die Vorstände der Aktiengesellschaft dazu verleiten kann, höhere Risiken einzugehen. Das wiederum hilft nicht unbedingt der Kreditwürdigkeit. Hier haftet der Mutterverein eben doch für die Schulden der KgaA.

Angeblicher Vorteil Nummer 7: eine klare Rechtsform.

Seit Jahren diskutieren Juristen darüber, ob eine „Rechtsformverfehlung“ vorliegt und die Vereine eigentlich keine Vereine sind. Die umfangreichen wirtschaftlichen Aktivitäten seien mit der Rechtsform Verein, die nicht gewinnorientiert arbeitet, nicht in Einklang zu bringen. Im Gegenteil: Bei einem Verein geht es vor allem um das Vereinsleben, und dafür sind die Profimannschaften nicht notwendig – weniger notwendig jedenfalls, meinen die Juristen, als eine Vereinskneipe. Dieses Schicksal hat beispielsweise den ADAC ereilt, dessen zahlreiche Aktivitäten hinter dem Vereinsleben zurücktreten, wie Gerichte prüfen. Der ADAC hat sich gezwungenermaßen auf sein Kerngeschäft zurückgezogen.

Die Ausgliederung in eine Kapitalgesellschaft könnte dem abhelfen, hoffen die Fußballvereine so. Das trägt so nicht, kontern wiederum die Juristen: Auch nach einer Ausgliederung seien die Profimannschaften noch dem Mutterverein zuzurechnen. Aktien- und sonstige Gesellschaften lösen das Problem jedenfalls nicht.

Dazu kommt ein theoretisches Problem: Politiker, DFB und DFL sind sich einig, dass am Zustand des eingetragenen Vereins besser nichts zu ändern sei. Das meint auch eine gemeinsame Arbeitsgruppe aus den dreien. Der einzige, der hier tätig werden könnte, ist der Finanzminister – aber auch der goutiert die Steuereinnahmen durchaus. Von daher, so Peter Peters bei einer Veranstaltung von Schalker Fan-Initiative e.V, Ultras Gelsenkirchen, Supporters Club und „Schalke.V.ereint“, sei hier momentan nichts zu befürchten. Oder anders gesagt: Als Argument für die Auslagerung der Lizenzspielermannschaft in eine wie auch immer geartete Gesellschaft taugt dieses Argument nicht.

Eine Lösung wäre es übrigens, den Verein in einen „wirtschaftlichen Verein“ umzuwandeln. Das hätte eine Konsequenz; dieser hätte dann allerdings „weitreichende Rechnungslegungs-, Prüfungs- und Offenlegungspflichten“. Womit wir nahtlos zum nächsten Punkt kommen.

Angeblicher Vorteil Nummer 8: Transparenz.

„Wer bei einem Verein das Sagen hat, bleibt oft unklar.“ So heißt es in der Literatur zur Bundesliga und ihren Kapitalgesellschaften. Durch das Aktienrecht werde mehr Klarheit gesetzlich vorgeschrieben. Wer aber Transparenz will, der kann das auch über eine Vereinssatzung tun. Nebenbei bemerkt hat unser Vorstand oft genug betont, dass das operative Geschäft beim Vorstand liege. Eine an sich klare Aussage. Wenn es anders läuft, entspricht das schon jetzt nicht unserer Satzung.

Und dann gäbe es ja noch die Option, sich an einem „wirtschaftlichen Verein“ zu orientieren. Der Verein bliebe dann Verein. Aber hier muss man nicht zwangsläufig das Aktienrecht heranziehen. Eine Aktiengesellschaft hat die Organe Vorstand, Aufsichtsrat und Hauptversammlung. Nur der Vorstand entscheidet über das operative Geschäft, Aufsichtsrat und Hauptversammlung dürfen keinen Einfluss nehmen. Allerdings kann der Aufsichtsrat beispielsweise definieren, ab welcher Höhe Geschäfte ihm vorzulegen sind. Das entspricht damit dem aktuellen Schalker Modell, so dass die AG keinen „Vorteil“ gegenüber dem Verein bietet. Die Richtlinien, in denen der Vorstand agieren darf, bestimmt dann aber nicht mehr die Mitgliederversammlung, sondern die Hauptversammlung der Aktionäre. Denen ist im Zweifel ihre Dividende wichtiger als das Wohl des ruhmreichen FC Schalke 04.

Die GmbH wiederum ist die Rechtsform für kleine und mittlere Unternehmen und von daher bei den Umsätzen der Bundesliga eigentlich wenig geeignet. Hier ist die Gesellschafterversammlung mächtig: Sie kann die Geschäftsführer bestellen und wieder abberufen, sie hat eine „Allzuständigkeit“. Je nach Form des Gesellschaftervertrags kann dies für einen Bundesligisten passen oder nicht; sie kann für den Verein maßgeschneidert werden. Die GmbH kann nicht an die Börse gehen, aber die Umwandlung in eine AG geht relativ problemlos.

Die Kommanditgesellschaft auf Aktien trennt Kontrolle und Kapital. Der Verein hält die Mehrheit an der Geschäftsführungs-GmbH, das Kapital ist davon getrennt. Aber die Geschäftsführungs-GmbH, die nach DFB-Statuten zu 100 Prozent dem Verein gehören muss, haftet für die Schulden der Tochter. Eine Kommanditgesellschaft auf Aktien kann – anders als eine Aktiengesellschaft – nicht übernommen werden.

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