(pr) „Scheidungen werden im Himmel beschlossen“ meinte im 19. Jahrhundert der irische Schriftsteller Oscar Wilde, im 21. Jahrhundert übernimmt diesen Job aber auch manchmal die Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit (DIS) in Köln. So zum Beispiel im Fall des zwischen Schalke und dem Tickethändler viagogo zum 1. Juli 2013 geschlossenen Vertrages.
In diesem Vertrag war vereinbart worden, dass viagogo pro Jahr maximal 3000 Eintrittskarten mit einem Aufschlag von maximal 100 Prozent verkaufen durfte. Nach massiven Protesten auf der Jahreshauptversammlung kündigte Schalke Mitte Juli 2013 den Vertrag mit der Begründung, dass sich viagogo nicht an die vertraglichen Regelungen gehalten habe. Dies sah die viagogo AG mit Firmensitz in Carouge bei Genf in der Schweiz anders.
Das von Schalke angerufene Schiedsgericht stellte Ende November 2014 die Beendigung des Vertrages rückwirkend zum 1. Juli 2013 fest. Beiden Vertragsparteien stehen nach der Entscheidung keine Ansprüche gegen die andere Seite zu. Warum jetzt dieses Ende? Da wühlen wir nochmal tief in unserer Zitatenkiste und werden beim amerikanischen Komiker Jerry Lewis fündig: „Es gibt sicher viele Gründe für die Scheidung, aber der Hauptgrund ist und bleibt die Hochzeit.“