Schalker Ehrenrat: Erneute Niederlage vor Gericht

(rk) Der Ehrenrat, das vereinsinterne Schiedsgericht des FC Schalke 04, hat vor Gericht die nächste Niederlage einstecken müssen. Schon wieder hat das Landgericht Essen die unrechtmäßige Suspendierung eines Mitglieds des Aufsichtsrats durch den Ehrenrat einkassiert.

Was war geschehen?

Wir erinnern uns noch an die letztjährige Schalker Mitgliederversammlung: Im Vorfeld hatte es kontrovers geführte Debatten um den Aufsichtsratsvorsitzenden Clemens Tönnies gegeben. Im Aufsichtsratsgremium hatte Dr. Andreas Horn dem Vorsitzenden Tönnies ein Gespräch angeboten, nachdem dieser dazu aufgefordert hatte, ihm eine “goldene Brücke” zu bauen – und ihm einen geordneten Rückzug zu ermöglichen. Tönnies wertete dies als Affront, auf der Mitgliederversammlung schlug er seine Hand aus und er ließ ein Ehrenratsverfahren gegen Horn einleiten.

Weitere Details dazu siehe hier.

Der Ehrenrat ermittelte sodann gegen Dr. Horn und suspendierte ihn Ende Februar für zwölf Monate. Dr. Horn klagte gegen seine Suspendierung und gestern fand dazu die Gerichtsverhandlung am Landgericht Essen statt. Aufgedeckt wurden dabei verschiedene Verfahrensfehler des Ehrenrats.

Die Verhandlung

Zunächst wurde Dr. Horn vom Ehrenrat vorgeworfen, Absprachen mit dem Wahlausschuss getroffen zu haben. Dieser Vorwurf konnte bereits im Sommer 2016 vollständig entkräftet werden. Nach weiteren neun Monaten hat der Ehrenrat den Suspendierungsbeschluss an Dr. Horn übergeben, der Vorwurf hieß nun allerdings Täuschung oder versuchte Täuschung von Herrn Tönnies. Die Änderung des Vorwurfs ist Dr. Horn indes nie mitgeteilt worden. Damit hatte der Ehrenrat ein Urteil gesprochen, ohne dass man Dr. Horn ordnungsgemäß rechtliches Gehör gewährte. In anderen Worten: Der Ehrenrat verletzte die Grundregeln eines fairen Verfahrens.

Auch ein vereinsschädigendes, rechtswidriges oder satzungswidriges Verhalten vermochte der Richter nicht zu erkennen. Insoweit sei der Ehrenrat über das hinausgegangen, was ihm die Satzung gestatte. Es liege ersichtlich auch kein grob unsportliches Verhalten vor. Die Vorwürfe hätten nicht das Geringste mit Sportlichkeit zu tun.

Weiter führte der Richter aus, dass die ausgesprochene Sanktion unangemessen gewesen sei. Die Suspendierung für zwölf Monate komme einer Amtsenthebung gleich, weil sie fast die gesamte restliche Amtsdauer des Antragstellers umfasse.

Das Urteil

Nach dieser sehr eindeutigen rechtlichen Bewertung fragte der Richter, ob man die Angelegenheit nicht einvernehmlich regeln könne. Seinem Gütevorschlag, den angefochtenen Beschluss mit Wirkung des gleichen Tages für erledigt zu klären, stimmte Dr. Horn zu. Eine Einigung kam gleichwohl nicht zustande, weil der Rechtsanwalt des Vereins hierauf nicht vorbereitet worden war und in einer Unterbrechungspause nach seiner Auskunft telefonisch keine entscheidungsbefugte Person des Vereins erreichen konnte. Daraufhin verkündete der Richter das Urteil, das dem Antrag des Antragstellers in vollem Umfang stattgibt: Der Beschluss des Ehrenrats wird bis zum rechtskräftigen Abschluss eines Hauptsacheverfahrens ausgesetzt. Die Kosten des Verfahrens trägt der FC Schalke 04.

Nach der Suspendierung des Aufsichtsratsmitglieds Axel Hefer ist dies nun schon die zweite Suspendierung eines gewählten Mitglieds des Schalker Aufsichtsrats durch den Ehrenrat, die vom Landgericht Essen mit deutlichen Worten wieder aufgehoben wird. Beide Male wurde dem Schalker Ehrenrat von gerichtlicher Stelle bescheinigt, seine Kompetenzen überschritten zu haben. Diesmal kam noch der Vorwurf eines unfairen Verfahrens hinzu.

Test

3 Kommentare zu „Schalker Ehrenrat: Erneute Niederlage vor Gericht“

  1. Nur weil etwas in der Rechtssprechung richtig ist, muss es noch nicht moralisch in Ordnung sein. Horn versucht genauso wie Hefer und Wiese permanent gegen CT zu schießen. Man muss sicher nicht alles gutheißen (Satzungsänderungsantrag), aber wenn ich schon wieder lese, was Hefer damals mit seinem Rechtsgutachten oder eben Horn mit Absprachen (oder auch nicht) erreichen möchte, dann kommt es mir hoch. Da stinkt nicht nur der Fisch vom Kopf sondern auch, das was da stattdessen nachkommen möchte….

    1. Lieber Gollum,

      Hefer wollte damals für sich eine rechtliche Basis für die Entscheidungsprozesse im Aufsichtsrat (Stichwort: Eilausschuss), dafür war das Gutachten da. Als Aufsichtsrat ist er in einer Haftung. Da muss es erlaubt sein (nein, er ist sogar dazu verpflichtet), rechtlichen Beistand heranzuziehen. Dass er dafür suspendiert wurde, war nicht rechtens, das hat das Landgericht festgestellt.

      Bei Dr. Horn ist der erste Vorwurf längst ausgeräumt gewesen, der zweite Vorwurf kann nicht untermauert werden. So sah es das Gericht. Und wie jedes Gericht in einem Rechtsstaat kommt man dann zu dem Entschluss, dass es keine Verurteilung geben darf.

      Oder möchtest Du für etwas, was Du nicht getan hast bzw. was man Dir nicht nachweisen kann, eine Strafe erhalten?

      Glückauf!

  2. Der Ehrenrat scheint nur noch der verlängerte Arm des Aufsichtsratsvorsitzenden (und seiner Getreuen in diesem Gremium) zu sein.

    Das liegt mit Sicherheit u.a. daran, dass nach der Schalker Satzung die Kandidaten für den Ehrenrat vom Aufsichtsrat vorgeschlagen werden und der Ehrenrat dann im Block von der Mitgliederversammlung gewählt werden soll. Hier entsteht schon durch die Satzung eine Verbindung/Abhängigkeit des Ehrenrates vom Aufsichtsrat.

    Trotzdem ist es darüber hinaus immer noch unfassbar, dass im Fall Dr. Horn der Ehrenrat, dem zwei Volljuristen angehören, nicht nur elementare Rechtsgrundsätze (audiatur et altera pars) missachtet hat, sondern auch noch eine derartige – offenkundig völlig unverhältnismäßige! – Strafe verhängt hat, die nicht nur einer Amtsenthebung gleichkommt, sondern auch eine Entmündigung der Mitglieder darstellt, die das Aufsichtsratsmitglied gewählt haben und natürlich auch selbst wieder abwählen könnten, wenn es tragfähige Gründe dafür gäbe.

    Man fragt sich deshalb ob noch mehr/zusätzliche Abhängigkeiten bestehen, Vorteile versprochen werden, oder sogar Druck ausgeübt oder gar Drohungen ausgesprochen werden. Oder ob die die Mitglieder des Ehrenrates – aus welchen Gründen auch immer – aus vorauseilendem Gehorsam handeln (und damit Schalker Tugenden ad absurdum führen und die Vereinsdemokratie mit Füßen treten!).

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