Die gelbe Karte

Die Diskussionen um die Äußerungen von Clemens Tönnies beim „Tag des Handwerks“ in Paderborn haben hohe Wellen geschlagen. In den Medien, in der Politik, in den Vereinsgremien und natürlich auch in der Schalker Fanszene. Es wird dabei wild diskutiert, es wird beleidigt, man geht sich gegenseitig an die Gurgel. Schlimm.

Direkt vorweg: Es gibt keine Anzeichen dafür, dass Clemens Tönnies ein Rassist ist. Und auch wenn dies in den Diskussionen immer durcheinander geht, hat dies auch niemand behauptet. Niemand von der Schalker Fan-Initiative und auch niemand vom SCHALKE UNSER.

Die Aussagen von Clemens Tönnies sind allerdings von der breiten Öffentlichkeit als rassistisch eingestuft worden, Gerald Asamoah und Hans Sarpei riefen dabei auch den Aspekt der kollektiven Beleidigung aller Afrikaner auf. Die Einschätzung, dass es sich um eine rassistische Äußerung handelt, gab es so in der kompletten Medienlandschaft – von links („taz“) über liberal („Spiegel“, „Tagesspiegel“) bis konservativ („FAZ“, „Rheinische Post“). Auch wir schließen uns dieser Einschätzung an.

„Und wenn wir zwischen 20 und 27 Milliarden Euro investieren, um ein Beispiel zu geben, in die Welt hinaus, um 0,0016 Prozent CO2, bezogen auf den Globus, zu verändern: Warum gehen wir eigentlich nicht her und geben das Geld dem Gerd Müller, unserem Entwicklungsminister, und der spendiert jedes Jahr 20 große Kraftwerke nach Afrika? Dann hören die auf, die Bäume zu fällen, hören auf, wenn’s dunkel ist, wenn wir sie nämlich elektrifizieren, Kinder zu produzieren. Ich bin in Sambia gewesen, dort gibt es 14,6 Kinder pro Pärchen. Ja, was machen die, wenn’s dunkel ist?“

(Clemens Tönnies auf dem „Tag des Handwerks“)

Der qualitative Unterschied zwischen „rassistisch äußern“ und „Rassist sein“ besteht jedoch darin, dass sich ein Rassist systematisch – also mindestens mal mehrfach – rassistisch äußert. Wir halten also fest: Clemens Tönnies ist offenbar zwar kein Rassist, er hat sich aber nach einschlägigen Definitionen rassistisch geäußert.

Die Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz definiert Rassismus als „die Überzeugung, dass ein Beweggrund wie Rasse, Hautfarbe, Sprache, Religion, Staatsangehörigkeit oder nationale oder ethnische Herkunft die Missachtung einer Person oder Personengruppe oder das Gefühl der Überlegenheit gegenüber einer Person oder Personengruppe rechtfertigt“.

Nun wird von einigen Personen behauptet, dass ihm diese Sätze bei der Veranstaltung „herausgerutscht“ sind. Inzwischen sind aber Tonaufnahmen der Veranstaltung auf Youtube aufgetaucht. Dort macht es vielmehr den starken Eindruck, dass Clemens Tönnies diese Sätze von einem Manuskript abgelesen hat. Ein Manuskript zu einem vorbereiteten Termin. Ein „Herausrutschen“ ist damit quasi ausgeschlossen.

Kommen wir zum vereinsinternen Verfahren. Der Fall wurde vor dem Ehrenrat verhandelt, nachdem der Vorstand, der laut Satzung eigentlich für das Verhängen von Vereinsstrafen zuständig ist, geschwiegen hat. Der Ehrenrat hat nach mehrstündiger Sitzung festgestellt, dass der Vorwurf des Rassismus unbegründet sei. Es sei allerdings der Tatbestand der Diskriminierung erfüllt. Eine klare Begriffsabgrenzung zwischen rassistischer und diskriminierender Äußerung ist sicher schwierig, die Tatbestände gehen fließend ineinander über. Dennoch konnte oder wollte der Ehrenrat nicht begründen, warum es sich „nur“ um Diskriminierung und nicht um Rassismus gehandelt hat.

Selbst die Diskriminierung ist ein Verstoß gegen die Schalker Satzung und gegen unser Leitbild. Ein solcher Verstoß ist vom Ehrenrat zu sanktionieren – hier genügt keine einfache Entschuldigung. Wie hoch die Sanktion ausfällt, liegt im Ermessensspielraum des Ehrenrats. Jedoch müssen die Relationen zu früheren Urteilssprüchen des Ehrenrats betrachtet werden.

Dazu können aus der Vergangenheit zwei Fälle herangezogen werden: Der frühere Aufsichtsrat Axel Hefer ist vom Ehrenrat mit einer dreimonatigen Suspendierung belegt worden, weil er in einer Streitfrage einen Anwalt kontaktiert hat, um ein rechtliches Gutachten anfertigen zu lassen. Anwälte sind selbstverständlich zur Verschwiegenheit verpflichtet. Axel Hefer klagte vor einem ordentlichen Gericht gegen seine Suspendierung und bekam Recht. Die Suspendierung wurde nie vollstreckt.

Im zweiten Fall wurde der frühere Aufsichtsrat Dr. Andreas Horn mit einer zwölfmonatigen Sperre belegt, weil er in einem persönlichen (und damit vertraulichen) Gespräch Clemens Tönnies nahe legte, sein Aufsichtsratsamt niederzulegen. Ihm wurde dabei zur Last gelegt, dass er angedeutet habe, man könne den Wahlausschuss entsprechend beeinflussen. Diese Vorwürfe wurden allerdings nie belegt. Auch Dr. Andreas Horn klagte vor einem ordentlichen Gericht und bekam dort Recht. Aufgrund eines Formfehlers (der Anwalt hatte die Vollstreckung nicht vollzogen) konnte der Ehrenrat allerdings dennoch eine Suspendierung erwirken.

Wir haben also aus der jüngeren Vergangenheit zwei Urteilssprüche des Ehrenrats vorliegen, einmal drei Monate und einmal zwölf Monate Sperre. Diese können als Relation für den Fall Clemens Tönnies herangezogen werden. In beiden Fällen handelte es sich im Ursprung um eine interne Angelegenheit, weit entfernt von einer vereinsschädigenden Handlung mit Außenwirkung.

Der Ehrenrat hat allerdings im Fall Tönnies laut erster Erklärung überhaupt keine Sanktion ausgesprochen. Vielmehr hat Clemens Tönnies selbst angeboten, sein Amt für drei Monate ruhen zu lassen. Und der Ehrenrat hat in seiner Stellungnahme die Haltung von Clemens Tönnies begrüßt (damit ist seine Entschuldigung gemeint) und die Erklärungen „zustimmend zur Kenntnis“ genommen. Zwei Tage später wurde diese Formulierung noch einmal umgeschrieben: Dann hieß es, der Ehrenrat hätte gegenüber Clemens Tönnies eine dreimonatige Sperre „eröffnet“. Diese Entscheidung sei von Herrn Tönnies sofort akzeptiert worden und er habe erklärt, deshalb sein Amt für drei Monate ruhen zu lassen. „Sein Amt ruhen lassen“, dazu findet man übrigens in der Schalker Satzung keine einzige Passage, so etwas ist eigentlich nicht vorgesehen.

Jetzt eine wichtige Frage: Ist Herr Tönnies nun suspendiert worden oder hat er sein Amt von sich aus ruhen lassen?

Dies ist wichtig, weil Herr Tönnies im Falle einer Suspendierung damit im Sinne der Vereinsgerichtsbarkeit zukünftig als „vorbestraft“ gelten würde. Im anderen Fall hätte er einfach drei Monate Urlaub gemacht.

Es handelt sich um ein wahnsinniges Juristengeschwurbel, aber wir interpretieren das weiterhin so, dass er nicht suspendiert wurde. Dafür spricht auch die Darstellung auf der Aufsichtsrats-Webseite von Schalke 04.

Edit: Auf der Podiumsveranstaltung am 03.09.2019 in der VHS Gelsenkirchen, auf der Prof. Wilhelm Heitmeyer (Universität Bielefeld) und Peter Peters (Vorstand Finanzen) zum Begriff des Rassismus debattierten, stellte der Vorsitzende des Ehrenrats, Pfarrer Jochen Dohm, klar, dass eine Suspendierung vom Ehrenrat ausgesprochen worden ist.

Die Frage, warum dies nicht transparent kommuniziert und stattdessen in der ersten Stellungnahme des Ehrenrats der Eindruck erweckt wurde, Clemens Tönnies würde sein Amt freiwillig ruhen lassen, konnte indes auf der Veranstaltung nicht geklärt werden.

Dies alles wirft die Frage auf, ob die Verhältnismäßigkeit gewahrt wird. Vor dem Gericht sollten alle Menschen gleich sein. Nicht umsonst wird das richterliche Symbol, die Justitia, auch mit verbundenen Augen dargestellt. Nach Berichten der Süddeutschen Zeitung waren es wenig überraschend die beiden Richter im Ehrenrat (Kornelia Toporzysek und Götz Bock), die sich für eine nach außen vertretbare rechtliche Bewertung eingesetzt haben dürften, die aber von den anderen drei Mitgliedern des Ehrenrats – darunter der Strafverteidiger Prof. Klaus Bernsmann, der die Firma Tönnies in früheren Zeiten bereits als Anwalt vertreten hat – offenbar überstimmt wurden.

An dieser Stelle ist es vielleicht auch nochmal wichtig, eine gedankliche Trennung vorzunehmen – zwischen dem Rassismus-Vorwurf auf der einen Seite und der Entscheidung des Ehrenrats auf der anderen Seite: Ein Ehrenrat soll Satzungs- und Leitbildverstöße unabhängig von der Person sanktionieren. Es entstand der Eindruck, dass der Angeklagte sein Urteil selbst zur Verhandlung mitgebracht und die Vereinsgerichtsbarkeit versagt hat.

Der Ehrenrat des FC Schalke 04 hat am Dienstagabend (6.8.) in der Sache Tönnies verhandelt. Das Gremium ist nach mehrstündiger Sitzung zu dem Ergebnis gelangt, dass der gegen den Aufsichtsratsvorsitzenden des S04, Clemens Tönnies, erhobene Vorwurf des Rassismus unbegründet ist.

Vorzuwerfen ist ihm allerdings, gegen das in der Vereinssatzung und im Leitbild verankerte Diskriminierungsverbot verstoßen zu haben. Clemens Tönnies hat diese – insbesondere den Vorsitzenden des Aufsichtsrats treffende – Pflicht verletzt. Den Verstoß hat er in der Sitzung vom Dienstag eingeräumt und ein weiteres Mal sein Bedauern zum Ausdruck gebracht.

Clemens Tönnies hat aufgrund dessen erklärt, sein Amt als Mitglied des Aufsichtsrats und dessen Vorsitz für einen Zeitraum von drei Monaten ruhen zu lassen. Danach wird er seine Tätigkeit im Aufsichtsrat wieder aufnehmen. Der Ehrenrat begrüßt die Haltung von Clemens Tönnies und nimmt beide Erklärungen zustimmend zur Kenntnis.

(Erste Stellungnahme des Ehrenrats vom 7. August.2019)
Jochen Dohm, Vorsitzender des Ehrenrats des FC Schalke 04: „Vor dem Hintergrund des Beschlusses des Ehrenrats in der Sache Clemens Tönnies sind in der öffentlichen Diskussion zahlreiche falsche Behauptungen und Diskreditierungen auf den Ehrenrat eingeprasselt. Daher möchte ich als Vorsitzender des Gremiums einige grundlegende Dinge klarstellen, die teilweise eigentlich selbsterklärend sein sollten. Der Ehrenrat hat in seiner Sitzung mit Clemens Tönnies vom 6. August ein gerichtsmäßiges Verfahren abgehalten. Unter Wahrung des Beratungsgeheimnisses legt der Ehrenrat Wert darauf, folgende Punkte die Aussagen und Behauptungen von Öffentlichkeit und Medien betreffend klarzustellen:

1.: Keines der Ehrenratsmitglieder steht in finanzieller oder wirtschaftlicher Abhängigkeit zu Clemens Tönnies. Niemand war also bei der Urteilsfindung befangen, was vor Beginn der Sitzung auch festgestellt und im Sitzungsprotokoll vermerkt wurde.

2.: Wie in jeder Gerichtsverhandlung üblich wurde zur Klärung des Sachverhaltes Herr Tönnies detailliert zum Geschehen befragt und auch der Live-Mitschnitt der gesamten Rede in die Beurteilung einbezogen.

3.: Der Ehrenrat hat die möglichen Satzungs- und Leitbildverstöße anhand unterschiedlicher juristischer und soziologischer Definitionen ausführlich diskutiert.

4.: Der Ehrenrat hat Herrn Tönnies wegen des Verstoßes gegen die Satzung und das Leitbild des Vereins unter Abwägung verschiedenster Gesichtspunkte die nach der Satzung zweithöchste mögliche Sanktion, eine mehrmonatige Suspendierung von bis zu drei Monaten, eröffnet. Diese Entscheidung wurde von Herrn Tönnies sofort akzeptiert und er hat erklärt, deshalb sein Amt für drei Monate ruhen zu lassen.“

(Zweite Stellungnahme des Ehrenrats vom 9. August 2019)

Uns geht es natürlich darum, dass der Verein eine klare und konsequente Haltung zeigt. Für das SCHALKE UNSER und die Schalker Fan-Initiative hat das Thema Rassismus eine ganz besondere Bedeutung. Seit 1992 engagieren wir uns im Schalker Umfeld dafür, dass Rassismus, Ausländerfeindlichkeit, Homophobie, Sexismus und Diskriminierungen jeder Art geächtet werden. Ein solches Nicht-Urteil des Ehrenrats führt nun dazu, dass unsere gesamte Arbeit für eine solche Haltung im Verein konterkariert wird.

Professor Wilhelm Heitmeyer stellte dazu in einem Gastbeitrag bei „Spiegel online“ fest: „Die Anti-Rassismus-Arbeit, die ,auf Schalke’ bisher vorbildlich und glaubwürdig geleistet wurde, wird so von der Leitungselite in die Belanglosigkeit verschoben.“

Es hat nicht lange gedauert, da hat auch schon der AfD-Ortsverband das „Urteil“ des Ehrenrats bejubelt. Gerald Asamoah, ein verdienter Spieler und Vertreter unseres Verein, wurde mit üblen Schimpftiraden überhäuft, weil er es wagte, sein Unverständnis in Richtung Clemens Tönnies auszudrücken. Ebenso Hans Sarpei.

Es scheint damit eine Schleuse geöffnet zu sein, die man nur schwer wieder schließen kann. Und es fühlen sich leider durch den Umgang der Vereinsgremien mit dieser Causa auch viele Personen dazu berufen, auf diejenigen, die eine echte Auseinandersetzung mit dem Thema einfordern, haltlos einzudreschen. Die Frage ist natürlich auch, was wirklich geholfen hätte.

Die Sätze von Clemens Tönnies sind gefallen, er konnte sie auch nicht mehr zurück nehmen. Ein „er hat sich doch entschuldigt“ oder „jetzt muss aber auch mal gut sein“ helfen nicht weiter. Ein solcher Satzungsverstoß hätte eben konsequent sanktioniert werden müssen. Das hätte bereits vorstandsseitig passieren können, aber Jochen Schneider hatte schon sehr schnell versucht, „aus dem Elefanten eine Mücke“ zu machen, wie es in der Presse genannt wurde. Für ihn war das alles ein unbedachter Ausrutscher. Ein Beschwichtigungsversuch, der beim Versuch blieb.

Clemens Tönnies hätte auch von sich aus zurücktreten können, um weiteren Schaden vom Verein abzuwenden. Wie man hört, ist zwar mit Engelszungen auch so auf ihn eingeredet worden, für ihn selbst aber war ein Rücktritt – selbst temporär – gar keine Option. Der temporäre „Urlaub“ vom Amt soll sich erst in der Sitzung als Kompromisslösung herauskristallisiert haben.

Der Schaden, der bleibt, ist immens. Ein Desaster. Eine katastrophale Außendarstellung, und man muss kein Prophet sein, um zu erkennen, dass sich die ganze Angelegenheit sicher auch negativ auf das Image des Vereins auswirken wird und damit möglicherweise auch Folgen für Sponsorengewinnung, vielleicht sogar für zukünftige Spielertransfers haben wird.

Darüber hinaus sehen wir natürlich auch, dass dieses Thema die Schalker Fanszene zu spalten droht. Die Diskussionen dazu sind mühselig, sie kosten viel Zeit und viel Kraft. Die Begrifflichkeiten „rassistische Äußerungen“, „Rassist“ oder gar „Nazi“ werden dabei wild durcheinander geworfen. Es wird schnell polemisch oder gar beleidigend. Eine vernünftige Diskussion findet kaum mehr statt.

Das Ganze geht so weit, dass teilweise die Schalker Fan-Initiative als „Spalter“ hingestellt wird. Die Fan-Initiative hat jedoch lediglich darauf hingewiesen, dass es hier einen Verstoß zur Satzung und zum Leitbild gibt, das wir Schalke-Mitglieder doch mit überwältigender Mehrheit genau so verabschiedet haben. Wieviel mehr Legitimation kann man eigentlich haben?

Auch wird das Verursacherprinzip außer Kraft gesetzt, wenn behauptet wird, die Fan-Ini treibe die Spaltung voran. Nicht die Fan-Initiative ist Verursacher dieser Krise, sondern Clemens Tönnies. Das sollten wir doch noch einmal festhalten.

Jochen Schneider hat nach der Choreo beim DFB-Pokalspiel in Drochtersen davon gesprochen, dass „Hetzjagden“ unterbleiben müssten. Nun muss man sagen, dass auch die Bezeichnung der öffentlichen Kritik als „Hetzjagd“ nicht grad zur Linderung der Krise beiträgt. Dass hier zunächst der Krisenverursacher in der Pflicht ist, die Krise zu entschärfen – am besten sogar aufzulösen – , sollte doch allen klar sein. Und wenn nicht er, dann die entsprechenden Vereinsgremien wie Aufsichtsrat, Vorstand und Ehrenrat.

In den in Drochtersen bei der Choreo gezeigten Aussagen („Wir zeigen Rassismus / Tönnies die rote Karte“) ist weder eine Beleidigung noch eine Hetzjagd impliziert. Gleiches gilt für die Stellungnahme der UGE auf deren Webseite. Dass nach solchen Forderungen in den sozialen Netzwerken auch zum Teil das erträgliche Niveau verlassen wird, das gilt bestimmt für alle Seiten und bei nahezu allen kontroversen Diskussionen. Hier sollten tatsächlich alle Seiten darauf einwirken, dass eine vernünftige Diskussionskultur eingehalten wird. Dass aber selbst erwachsene Menschen dazu oft nicht in der Lage sind, wird jeden Tag aufs Neue bewiesen. Eine Verlagerung der Diskussion in die Offline-Welt wäre aus vielerlei Sicht sinnvoll.

Es ist nun wahrlich keine einfache Situation. Die Vereinsführung des FC Schalke 04 ist dabei offenbar der Meinung, man könnte das Thema „rassistische Äußerungen“ des Aufsichtsratsvorsitzenden aussitzen. Mantel drüber und alle sollen wieder an einem Strang ziehen. Oder was man auch hört: „Wir müssen die Karre nun gemeinsam aus dem Dreck ziehen.“ Es wird allerdings nicht möglich sein, dass alle die Suppe auslöffeln sollen, die nur einer eingebrockt hat.

Auch ansonsten fällt offensichtlich bislang noch niemandem aus der Vereinsführung irgendwas ein, wie es denn nun weitergehen könnte. Wo ist der positive Ausblick der Vereinsführung? Welche Ideen gibt es, das Image wieder aufzubessern?

Dazu muss ein Umdenken auch auf der Führungsebene des Vereins stattfinden. Und damit meinen wir explizit nicht aufgesetzte Marketing-Kampagnen gegen Rassismus. Die bringen am Ende wenig – man kann sie sich wirklich sparen. Viel wichtiger ist eine klare Haltung – authentisch und nachhaltig: Wir dulden keinen Rassismus in der Schalker Vereinsfamilie. Diese Haltung muss sich auch in der Vereinsgerichtsbarkeit widerspiegeln, Sanktionen müssen personenunabhängig gefällt werden. Das alles ist sowieso eine Grundvoraussetzung, von der wir aber noch weit entfernt sind.

3 Kommentare zu „Die gelbe Karte“

  1. Hallo zusammen,

    vielen Dank für den ausführlichen Beitrag, der alles schön zusammenfasst.
    Ich bin da auch ganz Eurer Meinung!

    Ein weiterer Versuch des Vereins, sich in dieser Hinsicht positiv darzustellen, war ja die Einrichtung der Anlaufstelle gegen Diskriminierung. Wie kam diese eigentlich an? Und sind auch Bayern-Fans dort erschienen, weil sie beleidigt wurden?
    Gehen bald BVB-Fans hin, weil ihnen „Tod und Hass-Lieder“ gesungen werden?
    Das wäre auch mal interessant, näher beleuchtet zu werden…

    Glückauf

  2. Vielen Dank für diese Ausführungen.

    Was stört ist, dass sich Clemens Tönnies nie öffentlich zu den Vorwürfen äusserte. Ausgerechnet er, der sonst nie einem Mikrofon aus dem Weg geht. Warum hat er keinen Arsch in der Hose und stellt sich? Stellvertretend kommen Erklärungen aus allen Ecken, aber derjenige um den es geht, der die Unruhe auslöste, der ist abgetaucht.

    Das Winden der Gremien des Vereins Schalke 04 kann ich bestenfalls als amateurhaft bezeichnen. Eine Linie ist nicht zu erkennen. Man windet sich, um die Suspendierung von Herrn Tönnies in irgendeiner Form erklären zu wollen. Was aus meiner Sicht vollkommen misslungen ist.

    Den letzten Satz des Beitrags sollten sich die Verantwortlichen hinter die Ohren schreiben.

  3. Klare Worte, klare Taten!
    Wir haben zu dritt dem Verein einen Brief geschrieben, dass wir eine außerordentliche Mitgliederversammlung wünschen, da wir diese Äußerungen für indiskutabel und vereinsschädigend halten. Glück Auf!

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