Vox populi

(rk) Schalkes Präsident Günter Siebert und Schatzmeister Heinz Aldenhoven wurden „fortgesetzter Meineid und falsche uneidliche Aussage“ vorgeworfen. Im Mai 1974 kurz vor Beginn der Weltmeisterschaft im eigenen Lande wurde Siebert und Co. die Anklageschrift zugestellt. Mehr als drei Jahre waren seit dem ominösen „verkauften“ Spiel gegen Arminia Bielefeld ins Land gezogen.

Cover SCHALKE UNSER 30
SCHALKE UNSER 30

Deutschland wurde Weltmeister, doch die Schalker Spieler saßen bei dem großen Triumph im Münchner Olympiastadion nur als Edelreservisten auf der Ersatzbank. Nach dem siebten Platz im Vorjahr wollten die Schalker in der Saison 1974/75 noch einmal richtig angreifen. Mehr oder weniger war der Kader zusammen geblieben. Die wichtigsten Spieler, Fischer, Fichtel, Sobieray, Lütkebohmert, Rüßmann, Nigbur, die Kremers-Zwillinge und Abramczik, waren einsatzbereit – und vor allen Dingen nicht mehr gesperrt. Trainer Horvath konnte wieder aus dem Vollen schöpfen, außerdem konnte man einen fantastischen Spielmacher hinzu gewinnen. Nach wochenlangem Tauziehen wechselte Hannes Bongartz für 777.000 Mark Ablösesumme von Wattenscheid 09 an den Schalker Markt. Finanziert wurde das ganze auch durch die Schalker Zuschauer, die eine „Bongartz-Mark“ bei den Eintrittspreisen „abdrücken“ mussten. Bei dem bis dato teuersten Transfer eines Regionalligaspielers gab es nur zufriedene Gesichter: 09-Präsident Klaus Steilmann wedelte zufrieden mit den Geldscheinen, Siebert und Horvat waren sich sicher, mit dem „Spargel-Tarzan“ einen Hochkaräter an Land gezogen zu haben. Bongartz, der als Erfinder des „Übersteigers“ gilt, war eine echte Verstärkung, auch weil er sich schnell integrieren ließ.

Auf der Suche nach weiteren Verstärkungen wurde Siebert in Brasilien fündig. Francisco Marinho hieß der „Wunderstürmer“ des FC Botafogo, der bei den Schalkern anheuern wollte. Es schien alles klar, nur noch um die Ablöse wurde gefeilscht. Und wieder sollten die Schalker Fans für einen Spieler draufzahlen. 70.000 Stimmzettel wurden beim Heimspiel gegen den FC Bayern verteilt, mit denen abgestimmt werden sollte: „Marinho kaufen?“ und „Marinho-Zuschlag?“ stand darauf. Doch die Urnen mit den Stimmzetteln waren plötzlich verschwunden und blieben es auch, obwohl Günter Siebert samt Vorstand noch am nächsten Sonntag zur Müllkippe fuhren, um sie zu suchen. Damit wurde auch dieses Thema schnell zu den Akten gelegt. Nach dem 2:0-Sieg bei den Bayern sprach man auf Schalke schon wieder vom Titel. Das war dann doch etwas verfrüht, denn Schalke war noch nicht so stark, und Bayern enorm schlecht, am Ende landeten sie sogar nur auf dem zehnten Platz. Auch bei Schalke reichte es nicht für einen internationalen Platz: Wieder scheiterte man als Siebter nur denkbar knapp. Meister wurde in dieser Saison Borussia Mönchengladbach vor Hertha BSC Berlin.

Abschied von Horvath

Enttäuscht von dem Abschneiden seiner Mannschaft musste Trainer Horvath seine Koffer packen. Beim 3:0-Sieg im letzten Spiel der Saison bedankte sich Präsident Siebert mit Handschlag für die vierjährige erfolgreiche Arbeit, und die Fans verabschiedeten ihn mit viel Beifall und einem dicken Strauß blau-weißer Nelken. Eine Ära ging zu Ende. Im Nachhinein dürften es die Schalker Verantwortlichen wohl mehr als einmal bereut haben, ihn entlassen zu haben. Im Skandal blieb es in dieser Saison extrem ruhig. Eigentlich sollte es im März 1975 zum Prozess kommen, dieser wurde aber nochmals auf den 30. September 1975 verschoben, weil der Rechtsanwalt von Klaus Fischer, Dr. Hütsch, wegen eines Bandscheibenvorfalls nicht in der Lage war, die Verteidigung zu übernehmen. Für die Saison 1975/76 verpflichtete der FC Schalke 04 Max Merkel als neuen Trainer. Eigentlich hatte Merkel schon so gut wie bei den Bayern einen Vertrag unterzeichnet, doch als diese den Europacup gewannen, wollten sie nicht mehr ihren Trainer Dettmar Cramer entlassen. Da kam Merkel das Schalker Angebot gerade recht. Man versprach ihm weitere Verstärkungen, Tenhagen und Burgsmüller sollten jetzt geholt werden, zudem war ein Ende im Bundesliga-Skandal absehbar. An und für sich keine schlechte Ausgangssituation.

Erstens kommt es anders

Die versprochenen Verstärkungen ließen auf sich warten, der Meineid-Prozess jedoch nicht. Am 30. September 1975 wurden 15 Verhandlungstage angesetzt, und eines war klar: Würden die Schalker Angeklagten vor dem Essener Landgericht verurteilt, so stünden ihnen Strafen von sechs Monaten bis fünf Jahren (Meineid) oder von drei Monaten bis fünf Jahren, in schweren Fällen nicht unter einem Jahr (uneidliche Falschaussage) ins Haus. Das wäre natürlich das Aus aller Meisterschaftsträume. Der Prozess war eröffnet. Wäre die Schalker Abwehr auf dem grünen Rasen nur halb so gut wie ihre Verteidiger im schwarzen Ornat, den Gegnern dürfte in jener Spielzeit kein einziges Tor gelungen sein. Denn während die Verteidigung mit allen Tricks arbeitete, gelangen Gericht und Staatsanwaltschaft nur zwei Eigentore, von denen das zweite sogar zum Abbruch führte. Die Verteidigung lehnte gleich zwei Richter wegen Befangenheit ab, wobei der zweite abgelehnte Richter einen neuen Termin ansetzte; eben dies ist allerdings nach herrschender Rechtsordnung nicht erlaubt.

Wie Baader-Meinhof

Während sich die Juristen ihre Spiegelfechtereien lieferten und dafür sorgten, dass der größte Teil des zweiten Verhandlungstages aus Pausen bestand, waren die angeklagten Spieler im Geiste mehr auf dem Fußballplatz als im Gerichtssaal. Klaus Fichtel gab seinem ehemaligen Kollegen Jürgen Wittkamp Tipps, wie Gladbach am nächsten Samstag gegen Braunschweig gewinnen könne. Stan Libuda hingegen gab sich überrascht über das enorme Zuschauerinteresse an diesem Prozess: „Mensch, dat is ja hier wie bei de Baader-Meinhof!“ Hilf- und ratlos standen angeklagte Spieler und Beobachter dem Treiben der Juristen vis-a-vis. Auch am vierten Tag war immer noch kein einziger Zeuge vernommen. Wiederum war das Gericht durch Fichtel-Anwalt Dr. Mundorf in Frage gestellt worden. So wurde abermals juristische Haarspalterei betrieben, viel Blabla zum Fenster hinausgeredet und mit fünf Unterbrechungen mehr Pausen gemacht als Verhandlungen. Der Prozess drohte sogar zu platzen, wenn laut Strafprozessordnung die Frist von zehn Tagen zwischen zwei Hauptverhandlungen nicht hätte eingehalten werden können. Und Siebert-Verteidiger Dr. Schmidt-Leichner beharrte darauf, dass das Gericht nicht in die Hauptverhandlung hätte eintreten dürfen, weil das Verfahren bezüglich der von der Verteidigung gestellten Anträge auf Ablehnung der Richter „wegen Besorgnis der Befangenheit“ noch nicht abgeschlossen wäre.

So war Dr. Schmidt-Leichner bei der Hauptverhandlung auch zunächst nur als „Mensch“ anwesend. Er trat erst wieder in Erscheinung, als die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen Siebert und Fichtel abtrennen und den Angeklagten Pflichtverteidiger zur Verfügung stellen wollte. Schließlich vertagte man sich auf den 16. Oktober. Auch in der dritten Prozesswoche kam man in der Sache nicht weiter. Die Spieler antworteten auf die klare Frage des Richters, ob sie sich „zur Sache“ äußern wollten, mit einem ebenso klaren „Nein“. Aber Schalke-Präsident Siebert kam wenigstens zu einer grundsätzlichen Erklärung über sein Verhältnis zum Fußball im allgemeinen und zum FC Schalke 04 im besonderen, die er teilweise unter Tränen der Rührung zum besten gab. Er ersparte sich dabei weder einen Seitenhieb auf DFB-Ankläger Kindermann („der möchte gern Vizepräsident des DFB werden“) noch auf Staatsanwalt Dieckmann („der möchte gern Oberstaatsanwalt werden“).

Umstrittenes Protokoll

Anfang der fünften Prozesswoche gab es eine Bombendrohung im Essener Landgericht. Der Gerichtssaal musste vorsorglich evakuiert werden, doch weiter geschah nichts. Aber ein Protokoll des DFB-Anklägers Hans Kindermann, das Staatsanwalt Dieckmann erst jetzt zur Staatsanwaltschaft schickte und so in das Strafverfahren einführte, ließ es krachen. In dem vom 15.7.1974 datierten Protokoll belastete die Ehefrau des ehemaligen Schalker Rechtsanwalts Becker die Schalker Spieler enorm.

Margot Becker hatte darin bestätigt, dass sie Zeugin der Beratungen zwischen ihrem Mann und den Schalker Angeklagten gewesen sei. Sie wollte dabei erfahren haben, dass das fragliche Spiel Schalke gegen Bielefeld durch Schmiergeldzahlungen tatsächlich manipuliert worden sei, und dass Slomiany, der Geldbote, später von den Schalker Spielern Schweigegelder erhalten habe. Außerdem soll mit den Schalker Anwälten Dr. Hütsch und Dr. Weber darüber gesprochen worden sein, dass ein Eid (von Dieter Burdenski) gegen 13 andere Eide stehen würde; Schalke-Präsident Siebert soll zudem gesagt haben, dass man ihnen einen Meineid nicht nachweisen könne.

Dieckmann musste in den Zeugenstand, und sofort versuchte die Verteidigung mit bohrenden Fragen ihre These zu erhärten, dass bei der Vereidigung der Schalker Spieler nicht alles mit rechten Dingen zugegangen sei. Insbesondere verbiss sich Rechtsanwalt Schmidt-Leichner als Hauptfragesteller an dem Punkt, wann Dieckmann Kenntnis vom Gespräch zwischen Kindermann und Frau Becker erhalten und warum er das Protokoll über dieses Gespräch erst jetzt zu den Gerichtsakten gegeben habe. Erstmals seit Wochen hatte der Prozess Tempo. Doch der Zeuge Dieckmann schien ein schwaches Langzeitgedächtnis zu haben. 33 Mal in 87 Minuten berief er sich auf Erinnerungslücken, wand er sich wie ein Aal und suchte Ausflüchte. Er bestand jedoch darauf, dass eine eventuelle Annahme von Bielefelder Bestechungsgeldern für die Schalker Spieler „strafrechtlich nicht relevant“ gewesen sei. Die Verteidigung sah ihren Verdacht bestätigt, man habe die Schalker schwören lassen, um ihnen anschließend einen Meineid nachweisen zu können. Von der Unwahrheit der Schalker Aussagen überzeugt, habe die Staatsanwaltschaft „hemmungslos vereidigt“ und die Spieler ins offene Messer laufen lassen.

10-12 Asbach-Cola

Am nächsten Verhandlungstag erzählte Dieckmann als Zeuge, was ihm während seiner Ermittlungsarbeit alles widerfahren ist. So erhielt er im November 1973 in Bielefeld den Anruf des Gelsenkirchener Gerichtspflegers Mucha, bei ihm hätte ein gewisser Günter Falk vorgesprochen, der der Halbbruder von Jürgen Sobieray sei und eine Aussage machen wollte. Falks Aussagemotiv war klar, hatte doch in der Zeitung gestanden, der Halbbruder eines Schalker Spielers hätte Günter Siebert erpressen wollen. Sofort fuhr Dieckmann nach Gelsenkirchen in die Schalker Straße 98, wo Falk wohnte und geriet dort in eine eheliche Auseinandersetzung der Falks, bei der Günter Falk die Frau Gemahlin per Fußtritt in die Wohnung befördert haben soll. Am nächsten Tag pilgerte Günter Falk ins Amtsgericht Buer, doch Dieckman war noch nicht da. Rechtspfleger Mucha schickte ihn um 10 Uhr in die Kneipe nebenan, bis er kurz vor 11 Uhr gerufen wurde. Bis dahin hatte er sich „10-12 Asbach mit Coca reingetan“ wie er es nannte. Zurück im Amtsgericht, wo Dieckmann inzwischen eingetroffen war, war Falks erste Frage: „Wie, ist hier nichts zu trinken?“ Rechtspfleger Mucha soll dann auf Anweisung Dieckmanns eine Packung Bier geholt haben, von der Falk zwei Einwegflaschen getrunken haben will. Doch Asbach­Cola und Bier vertrugen sich nicht. Da habe ihn Staatsanwalt Dieckmann im beigen VW-Variant nach Hause gefahren. Dieckmanns Ermittlungsmethoden wurden nun stark in Frage gestellt, zudem auch noch ein Bielefelder Juristenkomplott im Raume stand, möglichst viele Schalker zu belasten, um Arminia halbwegs aus der Affäre zu ziehen; schließlich war Dieckmanns Chef, Oberstaatsanwalt Kny, Dauerkarteninhaber bei Arminia. Die Verteidiger fuhren starkes Geschütz auf und sahen sich darin bestätigt, dass Dieckmann aus „sachfremden Gründen die Ermittlungen geführt und Hilfsdienste für DFB und Arminia geleistet habe“. Daher ließ die Verteidigung ein Verfassungsgutachten beim Hamburger Professor Dr. von Münch und dem Dortmunder Dr. Rauball anfertigen, das der Dieckmannschen Eidabnahme Verfassungswidrigkeit bescheinigte.

Dummheit schützt vor Strafe nicht

Der Eid der Schalker Spieler wurde von den Verteidigern also als „nicht rechtmäßig“ hingestellt. Juristisch eine verzwickte Angelegenheit: Die Spieler hatten zwar die Unwahrheit mit einem Eid belegt, dieser Eid wäre aber kein „echter“ Meineid, da dieser unter unrechtmäßigen Bedingungen abgelegt wurde. Die Spieler, die nun öfter auf der Strafbank im Landgericht als auf dem Trainingsplatz am Parkstadion anzutreffen waren, standen immer noch unter enormen Druck. Ihre Aussagen drohten unter der Indizienlast und dem Protokoll mit der Aussage von Margot Becker, zusammen zu brechen. So kam es, dass sich die angeklagten Spieler entschlossen, reinen Tisch zu machen. Die Schalker Meineids-Sünder wurden geständig. Jürgen Wittkamp war der erste, der kurz vor Weihnachten 1975 den Bann brach und sich das Geständnis von der Seele redete. „Ein Entschluss, mit dem alle die, deren Namen ich nenne, einverstanden sind“, wie er mit einer Stimme erklärte, als hätte er einen Frosch verschluckt. Die Erklärung gab er, zur Tatzeit 23 Jahre alt, so: „Ich hab mir nichts dabei gedacht. Nur, man könnte es ja mal machen.“ Libuda, damals mit 28 Jahren der älteste und Mannschaftskapitän, hatte das von Anfang an nicht gewollt – und es dann doch getan. Vor Spielbeginn an jenem mysteriösen 17. April 1971 hatte er sich noch klar gegen jeden Spielverkauf gewandt und die Order ausgegeben: „Wir spielen ehrlich!“ Doch dann waren in der Halbzeit plötzlich die 40.000 Mark in bar in der Kabine, für jeden 2300 Mark.

Richter Pohl: „Wie sind Sie bloß auf den Gedanken gekommen?“

Libuda: „Ja, wie?“

Richter Pohl: „Dummheit?“

Libuda: „Dummheit sowieso!“

Herbert Lütkebohmert, der sein Geständnis mit den Worten begann „Hohes Gericht, ich komme vom Dorf“, meinte später: „Ich hab es schon tausendfach bereut. Denn ich hatte nichts von dem großen Geld. Als ich endlich einen großen Vertrag bekam, wurde ich vom DFB gesperrt.“ Klaus Fischer, damals 21 Jahre alt: „Ich habe erst bei Halbzeit erfahren, dass das Geld da war. Dann ging alles so schnell. Ich hab mir gar keine Gedanken gemacht.“ Rolf Rüßmann wusste auch keine Antwort, er erinnerte sich nur noch an die Qual nachher, wo er nirgendwo und mit niemandem darüber hätte sprechen können.

Noch mehr Sperren?

Die Geständnisse waren vorbehaltlos. Geblieben war nicht einmal so sehr die Angst vor der Strafe des Gerichts, da diese schon durch die Verteidigung größtenteils abgewendet worden war. Vielmehr drohte eine weitere Sperre durch den DFB und damit die Vernichtung der fußballerischen Existenz. Geblieben war aber auch das abgetrennte Verfahren gegen Klaus Fichtel, der als einziger angeklagter Spieler nicht gestanden hatte. Er blieb bei seiner Aussage, dass er zur fraglichen Zeit nicht mehr in der Kabine war, sondern sich nach seinem Auswechseln in der 37. Minute schon auf dem Weg nach Dinslaken zur Trab-Rennbahn befand. Alle Mitglieder des Schalker Vorstandes und Verwaltungsrates waren sich auf einer Sitzung nach dem Geständnis einig. Präsident Siebert erklärte: „Wir wissen jetzt, dass einige unserer Spieler eine Dummheit begangen haben. Was mich selbst anbetrifft und unseren zurückgetretenen Schatzmeister Heinz Aldenhoven, so kann ich nur erneut versichern, dass wir mit reiner Weste aus diesem Prozess hervor gehen werden.“

Sichtlich erleichtert nahmen die acht geständigen Spieler am 25. Verhandlungstag die Strafanträge der Staatsanwaltschaft entgegen. Mit Geldstrafen von 3510 Mark für Senger, 5160 Mark für Galbierz, 9960 Mark für Sobieray, Fischer und Libuda sowie 9980 Mark für Rüßmann, Wittkamp und Lütkebohmert zeigte sich die Anklagevertretung ungewöhnlich milde. Anstelle von Haftstrafen, die der Gesetzgeber normalerweise für einen Meineid vorsieht, wurden auch im Urteil nur leichte Geldbußen verordnet. Haftstrafen wären aber wohl auch aufgrund der fragwürdigen Ermittlungsmethoden der Bielefelder Staatsanwaltschaft nicht haltbar gewesen. Die Schalker Spieler waren mit einem königsblauen Auge davon gekommen.

Zuckerbrot und Peitsche

In der Tabelle befand sich Schalke im Mittelmaß. Ende der Hinserie der Saison 75/76 standen fünf Siegen, vier Niederlagen und acht Remis gegenüber. Trainer Max Merkel hatte es aber auch nicht immer einfach. Seine wichtigsten Spieler waren in ihren Gedanken oft mehr bei den Paragraphen und Gesetzestexten als auf dem Platz. Rüdiger Abramczik absolvierte seine Bundeswehrzeit und konnte somit auch nicht am täglichen Trainingsbetrieb teilnehmen. Zudem war auch das Verhältnis zwischen Trainer und Mannschaft nicht immer störungsfrei. Merkels „Zuckerbrot und Peitsche“-Stil kam bei vielen nicht an. Auch mit anderen Schalker Funktionsträgern geriet Merkel in die Wolle. So gab es Zoff mit Mannschaftsbetreuer Ede Lichterfeld, woraufhin Günter Siebert Merkel sogar schon entlassen wollte, dann aber doch lieber Ede Lichterfeld degradierte.

Wer nun meinte, das Spießrutenlaufen der Schalker Spieler sei mit diesem Gerichtsurteil beendet gewesen, und Max Merkel hätte wieder voll auf seine Spieler zählen können, sah sich getäuscht. Denn schon zwei Wochen später zitierte der Kontrollausschuss des DFB die im Schalker Meineidsprozess verurteilten Spieler zu einer Anhörung nach Frankfurt. DFB-Chefankläger Hans Kindermann war der Meinung, dass bei einer Verurteilung wegen Meineids der für die Lizenzerteilung wichtige gute Leumund nicht mehr gegeben war. Erneut sollte über die Lizenzen der Spieler entschieden werden.

Werden Schalker Spieler erneut gesperrt? Wie geht Schalke-Präsident Günter Siebert aus dem Prozess? Was passiert mit Klaus Fichtel, dem einzigen nicht geständigen angeklagten Spieler? Und schafft Max Merkel den sportlichen Aufschwung? Dieses und vieles mehr im nächsten SCHALKE UNSER.