Wie Baader-Meinhof
Die versprochenen Verstärkungen ließen auf sich warten, der Meineid-Prozess jedoch nicht. Am 30. September 1975 wurden 15 Verhandlungstage angesetzt, und eines war klar: Würden die Schalker Angeklagten vor dem Essener Landgericht verurteilt, so stünden ihnen Strafen von sechs Monaten bis fünf Jahren (Meineid) oder von drei Monaten bis fünf Jahren, in schweren Fällen nicht unter einem Jahr (uneidliche Falschaussage) ins Haus. Das wäre natürlich das Aus aller Meisterschaftsträume.
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