(rk) Interessen von Vereinsvertretern und der Fanszene sind bisweilen nicht immer kongruent. Das ist keine neue Erkenntnis. Und wenn es um eine Reform der Vereinssatzung geht, wird dies kaum anders sein. Dennoch hat die Antragskommission einen wirklich beachtlichen Kompromiss vorgelegt, über den die Mitglieder auf der Jahreshauptversammlung am 28. Juni 2015 entscheiden müssen.
Im Vorfeld der letzten Mitgliederversammlung waren die Fronten verhärtet. Anträge aus beiden „Lagern“ standen sich diametral gegenüber. Es war damals eine sehr gute Entscheidung, die Anträge zurückzuziehen und am Verhandlungstisch eine gemeinsame Lösung zu erarbeiten, die von weiten Teilen der Fanszene mitgetragen wird. Und so trafen sich Vertreter von drei Fan-Organisationen (Supportersclub, Ultras, Fan-Initiative), von SchalkeVereint, des Schalker Fanclubverbands, sowie Peter Peters für den S04-Vorstand, Prof. Bernsmann für den Ehrenrat und Dr. Buchta für den Aufsichtsrat, um gemeinsam eine Reform der Vereinssatzung auf den Weg zu bringen.
Die Arbeit in der Antragskommission war, das kann man wirklich sagen, sehr vertrauensvoll und konstruktiv. Wir haben für (fast) alle Punkte eine gemeinsame Lösung erarbeitet, auch wenn wir an einigen Punkten sehen konnten, dass unsere Positionen nicht immer exakt übereinander passen. Dann hieß es, einen geeigneten Kompromiss zu finden.
Im Ergebnis wurde die Satzung nun „einmal auf links gedreht“. Wir möchten Euch hier die aus unserer Sicht wichtigsten Änderungen erläutern. Dabei geht es um die Themenkomplexe Ehrenrat, Aufsichtsrat, Klarstellung bei Ausgliederungen bzw. Umwandlungen, Erweiterung der Vollmachtsgrenze für Vorstandsbeschlüsse sowie die Erhebung von Sonderbeiträgen. Über alle verhandelten Satzungsänderungsvorschläge soll auf der Mitgliederversammlung „im Block“ abgestimmt werden. Dies hat den Hintergrund, dass die Änderungsvorschläge ineinandergreifen und nur für sich selbst meist wenig sinnvoll sind.
Zum Schluss möchten wir noch auf einen Punkt aufmerksam machen, zu dem es definitiv keine Einigung gab und der deshalb auch nicht in den Blockvorschlag eingeflossen ist. Es handelt sich dabei um einen Antrag zur Ermöglichung eines Briefwahlverfahrens. Alle Fan-Vertreter, auch des Schalker Fanclubverbands, sowie der Vertreter des Ehrenrats halten eine Briefwahl für nicht sinnvoll.
Ehrenrat
Beim Ehrenrat, dem vereinsinternen Schiedsgericht, wird es etliche Neuerungen geben. Bislang war es so, dass die fünf Kandidaten für den Ehrenrat nur vom Aufsichtsrat vorgeschlagen werden konnten. Zukünftig wird es so sein, dass eine gemeinsame Kommission (gebildet aus Vertretern des Aufsichtsrats, Vorstands, Ehrenrats, Wahlausschusses und Ehrenpräsidiums) die Kandidaten vorschlägt. Die beiden Kandidaten, die als Volljuristen eine Zulassung zum Richteramt besitzen, werden dabei von der gemeinsamen Kommission ernannt. Für die anderen drei Posten werden die Kandidaten vom gemeinsamen Ausschuss vorgeschlagen.
Gewählt wird rollierend auf drei Jahre, jedes Jahr kann es für einen Posten bis zu zwei Kandidaten geben, die dann von der Mitgliederversammlung gewählt werden können. Damit ist der wesentlichen Forderung, dass die Mitgliedern mehr Wahlrecht bei der Zusammenstellung der Gremien erhalten, Rechnung getragen worden.
Aufsichtsrat
Hier ist eine elegante Lösung gefunden worden, die es dem Aufsichtsrat erlaubt, weitere Aufsichtsräte zu kooptieren bei gleichzeitiger Wahrung der Mitgliederinteressen. Heute sind die Vertreter von ELE/ Stadtwerke und Gazprom in den Aufsichtsrat kooptiert, bis vor kurzem auch noch der Vertreter von ERGO, der allerdings wegen des Sponsoring-Endes von ERGO nicht mehr mit an Bord ist. Hätte der Aufsichtsrat noch weitere Personen kooptiert, hätte die Gefahr bestanden, dass der Wille der Mitglieder nicht mehr adäquat berücksichtigt wird, weil die gewählten Vertreter in der Minderheit sind. Dies ist nun so gelöst worden, dass der Aufsichtsrat zwar weitere Personen kooptieren kann (was für Sponsoringzwecke notwendig sein kann), sollten aber mehr als drei Personen kooptiert werden, so muss es bei Beschlüssen eine doppelte Mehrheit geben: Einmal im gesamten Aufsichtsrat und dann noch unter den von der Mitgliederversammlung gewählten Mitgliedern.
Schwieriger gestalteten sich die Verhandlungen, inwiefern der Aufsichtsrat Beschlüsse nicht nur in Sitzungen, sondern auch in Ausschüssen treffen darf. Was ist der Unterschied? Der Aufsichtsrat gibt sich eine eigene Geschäftsordnung. In dieser Geschäftsordnung legt er fest, dass man sich die gesamte Arbeit im Aufsichtsrat aufteilt. Hierfür werden Ausschüsse gebildet. Da gibt es zum Beispiel den Wirtschaftsausschuss und auch den sogenannten Eilausschuss. Im Eilausschuss werden – wie der Name schon sagt – eilige Beschlüsse gefasst. Das sind in der Regel etwa alle Personal- entscheidungen in einer Transferphase.
Uns allen dürfte klar sein, dass dies die Entscheidungen sind, die auch eine wesentliche finanzielle Auswirkung besitzen. Wenn etwa ein Kevin Prince Boateng verpflichtet wird, so kommt man mit Ablösesumme, Jahresgehalt und ggf. Handgeld in die Dimension dessen, was ein Hauptsponsor Gazprom jährlich zahlt. Wir waren der Meinung, dass solche Entscheidungen, nicht allein im Eilausschuss (derzeit besetzt durch Clemens Tönnies und Uwe Kemmer) beschlossen werden dürfen, ohne dass auch der restliche Aufsichtsrat davon Kenntnis und das Recht zur Stellungnahme erhält. Ansonsten wird der Aufsichtsrat seiner Kontrollfähigkeit beraubt.
Aus diesem Grund ist der Vorschlag zur Satzungsänderung dahingehend erweitert worden, dass ein Verweis auf das Aktiengesetz aufgenommen worden ist. Hier ist u.a. geklärt, dass – grob gesagt – bei Entscheidungen mit wesentlichen finanziellen Auswirkungen der gesamte Aufsichtsrat einzubeziehen ist und eben nicht nur ein Eilausschuss. Vorstellbar wäre, dass dies operativ so umgesetzt werden könnte, dass der gesamte Aufsichtsrat ein Budget für eine Neuverpflichtung freigibt, über das der Eilausschuss mit dem Vorstand dann gemeinsam bei dem Transfer verfügen kann.
Umwandlung / Ausgliederung
Immer wieder werden Gerüchte in die Welt gesetzt, der FC Schalke 04 plane eine Umwandlung in eine Kapitalgesellschaft oder eine Ausgliederung der Profiabteilung in eine solche. Sollte dies tatsächlich irgendwann einmal auf die Tagesordnung kommen, so soll mit dem nun formulierten Vorschlag klargestellt werden, dass hierfür eine Dreiviertelmehrheit auf einer eigens dafür einberaumten Mitgliederversammlung notwendig ist. Damit wird auch ein starkes Signal an die Mitglieder gesendet: Wir sind e.V. und wollen e.V. bleiben! Und die Mitglieder entscheiden selbst darüber, ob und wie lange dies so bleibt.
Lex Magath?
Wir alle haben noch schlechte Erinnerungen an die sogenannte Lex Magath. Trainer und Manager Felix Magath wollte damals durchsetzen, dass seine Vollmacht als Vorstand über die satzungsseitig vorgesehenen 300.000 Euro hinausgeht. Das Ganze wurde abgeschmettert und war gleichzeitig auch eine Zäsur in der Zusammenarbeit mit Felix Magath. Es sprechen allerdings tatsächlich sehr viele Dinge für eine Erhöhung dieser Grenze und auch dafür, dass nicht jeder Vertrag, der über zwei Jahre hinausgeht, unbedingt vom Aufsichtsrat genehmigt werden muss. Darunter fallen nämlich auch alle Leasingverträge für z.B. Kopiergeräten, aber auch alle Ausbildungsverträge. Insofern wurde die Grenze im Vorschlag nun auf 500.000 Euro an- und die „Zwei-Jahres-Grenze“ aufgehoben.
Sonderbeiträge
Die bisherige Satzung sieht vor, dass ein Sonderbeitrag bis zur Höhe des Mitgliedsbeitrags erhoben werden kann. Im Vorschlag wird diese Grenze nun angehoben auf bis zu drei Jahresbeiträgen. Wann kann ein solcher Sonderbeitrag erhoben werden? Vorstellbar wäre, dass man einen Sonderbeitrag nutzt, um Verbindlichkeiten abzubauen. Ansonsten könnte ggf. schon allein die Möglichkeit zur Erhebung dazu genutzt, um Sicherheiten gegenüber Kreditgebern darzustellen. Die Erhebung selbst ginge jedenfalls nur mit dem Einverständnis der Mitglieder, die auch den Beitrag selbst (gedeckelt ist er in jedem Fall bei drei Jahresbeiträgen) auf einer Mitgliederversammlung festlegen.
Briefwahl
Die Schaffung der Möglichkeit einer Briefwahl ist von Mitgliedern eingebracht worden, die nicht in der Satzungskommission vertreten waren. Das Thema ist in der Antragskommission intensiv diskutiert worden. Alle Vertreter der Fan-Organisationen (Supportersclub, Ultras Gelsenkirchen, Fan-Initiative), von SchalkeVereint, des Schalker Fanclubverbands, sowie Prof. Bernsmann als Vertreter des Ehrenrats haben von der Schaffung der Möglichkeit einer Briefwahl abgeraten. Wir wissen bis heute nicht, ob der Aufsichtsrat dem Antrag zugestimmt hat. Sollte er den Antrag zur Abstimmung auf der Mitgliederversammlung stellen, so wird der Antrag noch im Schalker Kreisel bekannt gegeben. Wir würden in diesem Falle noch darauf reagieren und unsere Gegenposition darstellen.
Fazit
Alles in allem sind wir der Meinung, dass wir unsere Satzung mit dem nun vorgelegten Vorschlag gründlich verbessern werden, sollte er die erforderliche Zweidrittelmehrheit auf der Mitgliederversammlung finden. Es gibt etliche Optimierungen und Klarstellungen, die Mitgliederrechte sind gestärkt worden bei gleichzeitiger Wahrung der Handlungsfähigkeit von Vorstand und Aufsichtsrat. Eben ein guter Kompromiss.