Die Lösung

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SCHALKE UNSER 90

Rückblick: Im Jahr 2014 setzte sich eine Satzungskommission zusammen, um die Schalker Satzung zu reformieren, weil es bei der vorangegangenen Mitgliederversammlung dazu kam, dass etliche – zum Teil konträre – Satzungsänderungsanträge zurückgezogen wurden und man so zu einer gemeinsamen Lösung kommen wollte. Mit dabei waren Vertreter der Schalker Fan-Organisationen und der Schalker Vereinsgremien, darunter auch für den Aufsichtsrat der Rechtsanwalt Dr. Buchta.

Herausgearbeitet wurde ein umfangreiches Konsens-Paket mit etlichen Verbesserungen im Satzungstext, das dann bei der Mitgliederversammlung 2015 mit einer Zweidrittelmehrheit verabschiedet werden sollte. Dieser „Block-Antrag“ scheiterte knapp, am Ende fehlten 150 Stimmen. Er scheiterte vielleicht auch deshalb, weil – so wie in der Aussprache vorgetragen – viele Mitglieder gerne jeweils über die einzelnen Satzungsänderungen, aber nicht über den ganzen Block abstimmen wollten, und weil die Regelung zur Nominierung der Kandidaten für den Ehrenrat (Stichwort: Gemeinsamer Ausschuss) moniert wurde.

Im letzten Jahr stellte Dr. Buchta dann einen Großteil der Vorschläge der Satzungskommission (ohne den Ehrenrat-Part) – jetzt aber einzeln – zur Abstimmung. Und die Anträge fanden alle die erforderliche Mehrheit. Daneben wurde auf Antrag einiger Mitglieder des Wahlausschusses die Satzungsänderung beschlossen, den Wahlausschuss von sieben auf acht Mitglieder aufzustocken. Dieses Gremium, das über die Zulassung der Kandidaten für die Wahl zum Aufsichtsrat entscheidet, soll zudem in einem rollierenden Verfahren gewählt werden: Zukünftig sollen auf jeder ordentlichen Mitgliederversammlung zwei Mitglieder auf vier Jahre gewählt werden, um eine größere Konstanz in diesem Gremium sicherzustellen. Dieser Antrag wurde im vergangenen Jahr vom gesamten Aufsichtsrat – also auch von Dr. Buchta – zur Annahme empfohlen und von den Mitgliedern mit überragender Mehrheit angenommen.

Und nun gibt es vom Antragsteller Dr. Buchta (gemeinsam gestellt mit anderen Gremienmitgliedern) einen neuen Antrag zum Wahlausschuss, obwohl die im letzten Jahr verabschiedete Regelung noch nicht ein Mal zur Anwendung gekommen ist. Über diesen Antrag, der eine Aufstockung des Wahlausschusses auf zehn Personen vorsieht, von denen nur noch fünf von der Mitgliederversammlung gewählt werden und die andere Hälfte von den übrigen Gremien (Vorstand, Aufsichtsrat, Ehrenrat, Sportbeirat, Ehrenpräsidium) bestimmt wird, ist bereits in den Fan-Foren vielfach diskutiert worden. Der Antrag widerspricht eigentlich allen Regeln zu den Prinzipien der Unabhängigkeit, wenn der Vorstand nun ein Mitglied bestimmen kann, das über die Kandidaten zur Aufsichtsratswahl – also den eigenen Kontrolleuren – mitentscheidet. Besonders delikat wird es, wenn der Aufsichtsrat sich aussuchen kann, wer über seine eigene Zulassung entscheidet.

Dahinter steckt laut einem Interview im Schalker Kreisel mit den Aufsichtsräten Köllmann und Dr. Buchta die „Sorge“ um den Wahlausschuss. Wohlgemerkt, die „Sorge“ um ein von der Mitgliederversammlung demokratisch gewähltes Vereinsgremium. Aber welche Sorge eigentlich? Welcher Vorwurf dem Wahlausschuss gemacht wird, bleibt weiterhin unklar. Auch von einem rollierenden Wahlverfahren wie im vergangenen Jahr noch ausdrücklich empfohlen und von den Mitgliedern angenommen, ist nun keine Rede mehr.

Man traut auf Seiten der Antragsteller offenbar der Mitgliederversammlung nach mehr als 20 Jahren nicht mehr zu, die Entscheidung über die Auswahl der Aufsichtsratskandidaten von einem vollständig demokratisch legitimierten Wahlausschuss vornehmen zu lassen. Das ist bemerkenswert und uns fällt dazu Bertolt Brecht ein, der nach dem Aufstand vom 17. Juni 1953 in seinem Gedicht „Die Lösung“ formulierte: „Wäre es da nicht doch einfacher, die Regierung löste das Volk auf und wählte ein anderes?“

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