Wenn Mitarbeiter Mitsprache wollen

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Es muss wohl einiges im Argen sein auf Schalke, wenn die Mitarbeiter gegen den Willen der Vereinsführung beschlossen haben, dass ein Betriebsrat her muss.

Die Versammlung wenige Tage vor Weihnachten vergangenen Jahres kann nach Berichten von Teilnehmern eher als tumultuarisch bezeichnet werden. Auch vom Wegreißen von Mikrofonen ist die Rede. Auf der Versammlung stand im Raum, doch lieber einen „Mitarbeiterrat“ zu gründen statt eines Betriebsrats. Die anwesenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben aber sich anders entschieden.

Und das ist gut so: Ein Betriebsrat – anders als ein Mitarbeiterrat – hat zahlreiche Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte, die sich aus dem Betriebsverfassungsgesetz ergeben. Er ist dafür zuständig, die tatsächliche Gleichberechtigung von Frauen und Männern durchzusetzen. Das gilt insbesondere bei der Einstellung, Beschäftigung, Fort- und Weiterbildung und dem beruflichen Aufstieg.

Er muss auch einbezogen werden, wenn es um die „Ordnung im Betrieb“ geht. Darunter fällt vieles wie die Frage, wie viel Privatkram man mit auf die Arbeit bringen darf. Er bestimmt mit bei der Arbeitszeitlage und bei allgemeinen Urlaubsgrundsätzen. Auch technische Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistung von Arbeitnehmern zu überwachen, sind ohne die Zustimmung des Betriebsrat nicht erlaubt.

Da sich die Mitarbeiter nicht haben beirren lassen, ist nun schon die Rede von Druck und Repressalien gegen alle, die im Verdacht stehen, sich zur Wahl aufstellen zu lassen. Dass die Mitarbeiter eine Interessenvertretung für notwendig erachten, ist kein gutes Zeichen für die Stimmung im „Kumpel- und Malocherclub“.

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