(su) Gleich im ersten Antrag zur Mitgliederversammlung steckt doppelter Zündstoff. Und direkt gab es Spekulationen, was die Aufsichtsratsmitglieder Sven Kirstein, Pascal Krusch, Michael Riedmüller und Johannes Struckmeier mit ihrem Antrag bezwecken.
„Das Ehrenpräsidium nimmt eine ehrenvolle Funktion von vorwiegend ideellem Charakter wahr. Es ist weder an der vereins-, sport- oder wirtschaftspolitischen Willensbildung beteiligt noch übernimmt es Aufgaben der operativen Vereinsführung. Das Ehrenpräsidium sowie seine Mitglieder äußern sich nicht öffentlich zu operativen Themen oder internen Vereinsangelegenheiten.“
Das liest sich erst einmal, wie mancher – auch in der veröffentlichten Meinung – spekuliert, wie eine Spitze gegen Tönnies. Es ist ein offenes und veröffentlichtes „Geheimnis“, dass er zusammen mit Huub Stevens in das Ehrenpräsidium gewählt werden soll. Manch einer spekuliert sogar, dass das „huckepack“, also in einer Blockwahl erfolgen soll. Diese sieht die Vereinssatzung allerdings nur für den Ehrenrat vor. Es liegt nahe, die Satzung so zu deuten, dass Wahlen in allen anderen Fällen in einzelnen Wahlgängen erfolgen müssen, sonst wäre das beim Ehrenrat nicht gesondert ausgeführt. Ein Fall für Juristen mit Fachgebiet Vereinsrecht, sollte es doch so kommen – und vielleicht sogar für Gerichte, wenn jemand nach der Mitgliederversammlung dahin ziehen sollte.
Ehre, wem Ehre gebührt
Huub Stevens ist zweifelsohne ein verdientes Mitglied des Vereins, an dessen Image es wenig zu kratzen gibt. Die Frage ist jedoch, was er im Ehrenpräsidium soll – in der Ehrenkabine wäre er doch viel besser aufgehoben. Vielen ist er ja besser in Erinnerung ob seiner Leistungen im Profisport denn seiner Leistung im Schalker Aufsichtsrat. Und dann gibt es noch Clemens Tönnies.
Das Wort „Ehrenpräsidium“ ist nun einmal ein Kompositum, das das Wort „Ehre“ enthält. Seine Leistungen für den Verein sind unbestritten, auch wenn er sich eben doch entschieden zu oft ins operative Geschäft eingemischt hat – diesen „Deckel“ bezahlen wir noch heute und auch noch in den kommenden Jahren. Und er ist oftmals in der Kritik gewesen. Wikipedia listet hier einiges auf: Strafverfahren wegen Falschetikettierung (2011), Bußgeld wegen verschwiegener Unternehmensbeteiligung (2013), Preisabsprachen (2016), Rassismus-Debatte (2019), Umgang mit Beschäftigten, auch beim Corona-Ausbruch (2020) und das Vorgehen gegen Kritiker.
Homo operandi
Der Vorsitzende des Aufsichtsrats ist dafür da, Aufsicht zu führen und eben nicht das operative Geschäft. Dass das anders empfunden wurde, wissen viele, selbst Googles KI lässt sich täuschen: „Clemens Tönnies hat kein operatives Geschäft mehr beim FC Schalke 04. Er ist seit seinem Rücktritt im Juni 2020 (nach 26 Jahren im Verein und fast zwei Jahrzehnten als Aufsichtsratsvorsitzender) vollständig aus allen Führungspositionen und der sportlichen sowie geschäftlichen Leitung des Klubs ausgeschieden.“ Da täuscht die KI: Das „operative Geschäft“ hatte er niemals inne, ebenso wenig die „sportliche und geschäftliche Leitung“. Zumindest laut Vereinssatzung.
Kasten: Ein anderer „Mythos vom Schalker Markt“
Gerne wird, auch medial, kolportiert, die Ultras seien schuld daran, dass er von seiner Funktion als Aufsichtsratsvorsitzender habe zurücktreten müssen. Ungeachtet der Tatsache, dass hier den Ultras zu viel Einfluss unterstellt wird, ist das auch noch faktenwidrig: Die Demonstration vor der Arena in Corona-Zeiten ist nicht von den Ultras organisiert worden. Zurücktreten musste er, weil sein Umgang mit der Infektionsgefahr durch das Coronavirus und mit seinen Beschäftigten den Ruf des Vereins doch zu stark beschädigt haben. Das wäre eine Täter-Opfer-Umkehr – sofern die vermeintlichen „Täter“ denn Täter gewesen wären.
Die Vereinssatzung ist ganz klar: Für das operative Geschäft ist nur der Vorstand verantwortlich. Nicht der Aufsichtsrat, nicht die Mitgliederversammlung und auch sonst kein Gremium. Insofern muss man sich fragen: Was soll dieser Satzungsänderungsantrag? Wer nicht im Vorstand ist, aber operativ tätig wird, verstößt gegen die Satzung. Und wer gegen die Satzung verstößt, der landet im Zweifelsfalle vor dem Ehrenrat, der zahlreiche Sanktionsmöglichkeiten hat.
Was man nicht direkt in der Satzung finden kann, aber sich klar daraus ergibt: Als Mitglied in einem anderen Organ hat man in dieser Funktion schlicht die Klappe darüber zu halten, was andere Organe so tun. Also beispielsweise nicht den Vorstand in seiner operativen Tätigkeit kritisieren. Auch das wäre ein Fall für den Ehrenrat. Insofern stellt sich schon die Frage, warum die Satzung dieser Klarstellung bedarf, die inhaltlich nichts Neues bringt.
Wofür braucht man ein Ehrenpräsidium?
Also sollten die Mitglieder des Ehrenpräsidiums bei den Aufgaben bleiben, die die Satzung für sie vorsieht. Und diese sind … gar keine. Die Satzung schweigt sich dazu aus, dieses Gremium hat schlicht gar keine Aufgaben. Wozu ist es dann da? Wohl nur, um – mehr oder minder – verdiente Mitglieder zu „ehren“. Und ihnen einen Platz in der Loge zu gewähren. Das ließe sich auch anders erreichen: Man nehme eine entsprechende Logenkarte und schon wäre das gleiche Ziel erreicht. Vielleicht sollte man einfach den nächsten Satzungsänderungsantrag nutzen, das ganze Gremium aus der Satzung zu streichen und pragmatisch mit lebenslangen Logenkarten aus dem operativen Geschäft zu ersetzen.
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