(rk) Wer einen eigenen Blog oder ein Fan-Magazin produziert, kennt das vielleicht: Lästige Mails von dubios klingenden Absendern, die eigene Artikel – sprich: eigene Produkte – platzieren möchten.
So etwas wie das hier: „Sehr geehrter Herr XXXX, sehr geehrte Frau YYYY, für meine Kunden suche ich hochwertige Artikelplätze mit thematischem Bezug. Ich würde gern einen informativen und redaktionellen Artikel mit ca. 500-1.000 Worten und mit vielen Mehrwerten für Ihre Leser und einem Backlink zu der Webseite unseres Kunden auf Ihrer Seite veröffentlichen. […] Bieten Sie so etwas an? Können Sie mir bitte ein Beispiel und Ihren Preis mailen? Haben Sie evtl. noch weitere Seiten, auf denen so etwas möglich ist? Ich danke Ihnen für Ihr Feedback.“
Unser Feedback dazu sieht dann immer so aus, dass wir auf solche Mails gar nicht erst antworten. Anders als die offenkundigen Spam-Mails von nigerianischen Prinzen, die einem ein Vermögen versprechen, wenn man nur eine kleine Vorabüberweisung in vierstelliger Höhe tätigt, geht es hier
zwar nicht um Betrug als solchen, aber um klassische Schleichwerbung. Produktplatzierungen unter dem Mantel des Journalismus. Darauf haben wir keinen Bock – und Ihr sicher auch nicht.
Das Ganze ist auch gesetzlich geregelt, etwa im § 5a UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb): „Unlauter handelt, wer den kommerziellen Zweck einer geschäftlichen Handlung nicht kenntlich macht, sofern sich dieser nicht unmittelbar ergibt, und das Nichtkenntlichmachen geeignet ist, den Verbraucher zu einer geschäftlichen Handlung zu veranlassen, die er andernfalls nicht getroffen hätte.“
Das ist die Definition unerlaubter Schleichwerbung. Die Pflicht zur Kenntlichmachung kommerzieller Inhalte findet sich daneben noch im Telemediengesetz (§ 6 Abs. 1 Nr. 1) sowie im Pressekodex (Ziffer 7).
Trennung von Werbung und Redaktion
Ziffer 7 Pressekodex
Die Verantwortung der Presse gegenüber der Öffentlich-
keit gebietet, dass redaktionelle Veröffentlichungen nicht
durch private oder geschäftliche Interessen Dritter oder
durch persönliche wirtschaftliche Interessen der Journa-
listinnen und Journalisten beeinflusst werden. Verleger
und Redakteure wehren derartige Versuche ab und achten
auf eine klare Trennung zwischen redaktionellem Text
und Veröffentlichungen zu werblichen Zwecken. Bei Ver-
öffentlichungen, die ein Eigeninteresse des Verlages be-
treffen, muss dieses erkennbar sein.
Schleichwerbung und gewisse Abwandlungen davon gewinnen im Web-Umfeld immer mehr an Bedeutung. Youtuber und andere „Influencer“ machen dabei häufig Produkttests und geben Produktempfehlungen ab, die allerdings nicht unbedingt von ihrer persönlichen Meinung abhängen, sondern vielmehr von dem Geldbetrag, den ihnen der Produkthersteller oder -vertreiber dafür anbietet.
Ganz besonders erstaunt waren wir, als wir letztens eine „Einladung“ des Pay-TV-Anbieters DAZN zum Spiel Galatasaray Istanbul gegen den FC Schalke 04 erhielten. Mit An- und Abreise, Flug mit dem Schalker Team ab Düsseldorf und Übernachtung im Mannschaftshotel des Ritz Carlton in Istanbul (inklusive Frühstück) sowie Eintrittskarten für das Champions League-Spiel. Für zwei Personen. Und: „Rund um die Reise erwarten Sie zahlreiche weitere Features.“ Also Frei-Efes oder Frei-Raki. Oder so ähnlich.
Ja, holla! Einfach so? Ohne Teilnahme an einem Gewinnspiel? Aber es ging noch weiter: „Natürlich würden wir uns freuen, wenn Sie uns in einem Ihrer nächsten Hefte im Rahmen Ihrer üblichen Berichterstattung erwähnen und möglicherweise auch das Spiel/die Reise über Ihre sozialen Netzwerke begleiten.“
Aha, daher weht der Wind. Also über eine Schleichwerbung würde man sich „freuen“. Sollten wir etwa von einer „unvergesslichen“ Reise sprechen und unter Umgehung jeglicher journalistischer Standards in eine Lobhudelei ausbrechen?
So wie es der 11 Freunde-„Leser“ Murat getan hat, der “natürlich sofort zugesagt” hat und dessen Bericht dann unter Nennung der Sponsoren veröffentlicht wurde? Wie kommt ein „einfacher Leser“ an die DAZN-Einladung und warum kann dieser sich sicher sein, dass die 11 Freunde seinen Bericht auch veröffentlichen werden, prominent platziert auf der Startseite? Der gleiche 11 Freunde-„Leser“ Murat übrigens, der noch Anfang September in einem anderen 11 Freunde-Artikel als Türkei-Experte herangezogen wurde, um über die Auswirkungen der türkischen Wirtschaftskrise auf den türkischen Fußball zu diskutieren.
Und so etwas sollen wir veröffentlichen? Machen wir es kurz: Nein. Unsere Antwort fiel dann genauso aus wie bei den Artikelplatzierern und dem nigerianischen Prinzen.
Wir freuen uns übrigens weiterhin über jeden Artikel, der von Fans bei uns eingereicht wird. Auswärtsberichte, Kommentare, Stellungnahmen zu aktuellen Ereignissen oder Themen rund um Schalke und den Fußball im Allgemeinen – all’ das ist für uns relevant.
Auch nehmen wir weiter Anfragen zu Werbeanzeigen entgegen. Immer herzlich gerne. Nur bitte nicht als Artikel getarnt. Wollen wir nicht, machen wir nicht.
Journalistische und kommerzielle Inhalte gehören klar voneinander getrennt und diesem Grundsatz werden wir auch weiter treu bleiben.