Recht so!

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Heinz Müller (36) verklagt seinen ehemaligen Arbeitgeber, bekommt Recht und muss wieder eingestellt werden. Nichts besonderes, sollte man meinen, aber bei Müllers letztem Arbeitgeber handelt es sich um einen Fußballverein.

Und damit ist die Auseinandersetzung eröffnet: Gilt das Arbeitsrecht auch im Fußball? Eigentlich kann man die Frage nur beantworten mit „Warum denn nicht?“. Deutsches Recht gilt in der Bundesrepublik. Das gilt natürlich auch für die Fußballvereine, die unter Börsen- oder Vereinsrecht fallen (und darüber für gewöhnlich nicht jammern). Das gilt natürlich auch für das Vertragsrecht, sonst hätte jeder Spieler es leicht, seinen Vertrag einfach nicht zu erfüllen und beim Training nicht zu erscheinen.

Fußballvereine haben – wie der FC Schalke 04 e.V. – kein Problem, einen Spieler wie Albert Streit mit Abmahnungen und Kündigung zu disziplinieren. Gängige arbeitsrechtliche Mittel. Die Klagen der Fußballfunktionäre, man könne doch nicht einfach x-beliebiges Arbeitsrecht auf den Fußball anwenden, waren seinerzeit nicht zu hören gewesen. Jetzt aber tönt DFB-Vize Rainer Koch, das „allgemeine Arbeitsrecht“ könne „im Fußball so nicht gelten“.

Den Fußballvereinen nutzt die Rechtsprechung also, aber nur, wenn sie nur zu ihren Gunsten ausfällt. Ansonsten sind sie schlechte Verlierer. Hannovers Martin Kind drohte gar mit einer europäischen Klage, um endlich „seinen“ Verein vollständig in seine Hände zu bekommen und die 50+1-Regel auszuhebeln. Die anderen Vereine knickten ein, fürchteten einen Präzendenzfall. Martin Kind rieb sich die Hände.

Dann aber klagten einfach mal Hannovers Fans gegen Kind und seine Auswärtsticketvergabepraktiken. Sie gewannen, und daraufhin war Kind richtig beleidigt. Dann würden eben Auswärtsdauerkarten abgeschafft, basta. Und dabei ist es gut, wenn Recht und Gesetz endgültig in den Fußball Einzug halten. Claudia Pechstein hat dafür gesorgt, dass die „Urteile“ der Sportgerichtbarkeit von ordentlichen Gerichten überprüft werden können, und das ist gut so. Alles andere hat in der juristischen Literatur einen treffenden Ausdruck: „Willkür.“

Dieses „Alles andere“ ist auch schlecht vorzustellen: Wenn in den unteren Ligen Spieler dem Schiri auf die Fresse hauen, werden sie wegen Körperverletzung angezeigt. Und deswegen auch verurteilt. Man stelle sich vor, der Täter könne sich mit dem Argument herausreden: „Fußball ist doch ein rechtsfreier Raum.“ Das will wohl keiner, vom Verurteilten vielleicht einmal abgesehen.

Und was ist mit dem Argument, jetzt könne man Fußballspieler nicht mehr als Leibeigen… äh, wie bisher mit befristeten Verträgen beschäftigen? Der Fußball hat schon das Bosman-Urteil überlebt und er wird auch – wenn es durch alle Instanzen gegangen ist – ein „Müller-Urteil“ überleben. Mainz 05 hat angekündigt, in Berufung zu gehen. Aber nicht mehr vor Gericht auftauchen: Jetzt schalten sich die juristischen Experten der DFL ein, um auf Nummer sicher zu gehen.

Die, die jammern, der Einzug des Gesetzes in den Fußball würde selbigen ruinieren, fehlt oft einfach nur die Phantasie, den Fußball so zu gestalten, dass er rechtskonform ist, denn wie heißt es im Teilzeit- und Befristungsgesetz: Ein Befristungsgrund könne auch in „der Eigenart der Arbeitsleistung“ liegen. Die hochbezahlten Vereinsfunktionäre und -juristen hätten nur eine genaue Begründung in die Verträge schreiben müssen.

War ihnen wohl nicht klar, dass das Gesetz gilt ­ und dann auch noch für alle gleich. Die juristische Fachzeitschrift „Bild“ hat auch gleich einen Anwalt an der Hand, der ihr willfährig bescheinigt: „Man kann den Profisport nicht mit anderen Branchen vergleichen, weil ein Sportler nur eine begrenzte Zeit seinen Beruf ausüben kann.“ Das gilt aber auch in anderen Branchen. Und wie hieß es von Richterin Ruth Lippa: Auch außerhalb des Sports würden Spitzenleistungen erwartet und Leistungsschwankungen akzeptiert.

Vielleicht wollen DFB und DFL sich ja die Tage mit der Fußballergewerkschaft (VdV) an den Verhandlungstisch setzen, denn wie sagt der VdV: „Rechtssicherheit kann man nur durch einen Tarifvertrag bekommen.“ Darüber zu verhandeln hat die DFL sich bisher geweigert. Bisher wurden alle Streitigkeiten frühzeitig außergerichtlich beigelegt. Müller wollte eigentlich gar nicht den Fußball revolutionieren. Eigentlich wollte er nur eine Abfindung, weil er in die zweite Mannschaft versetzt wurde und so nicht auf die vertraglich notwendige Zahl von Spielen kommen konnte, die für eine Vertragsverlängerung vereinbart worden war. So eine Abfindung wäre übrigens billiger gekommen – recht und billig sogar.

1 Kommentar zu „Recht so!“

  1. Ich beglückwünsche Heinz Müller, dass er seinen Job behalten kann. Ich hätte nicht gedacht, dass Arbeitsrecht genau so bei Fußballspielern angewendet wird. Wenden die sich an eine gewöhnliche Anwaltskanzlei für Arbeitsrecht?

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