Protest gegen 50 plus 1

Märchen aus 50 und einer Nacht

(rk) Die Diskussion um „50+1“ nimmt wieder Fahrt auf. Viele Verantwortliche versprechen sich von dieser Regelung einen faireren Wettbewerb und vor allem mehr Geld für ihren Verein. Doch fällt diese Regelung, hat das ganz andere Konsequenzen.

Ein Fußballverein als e.V. gehört seinen Mitgliedern, die in der Mitgliederversammlung über die Satzung beschließen und direkt – oder auch indirekt über einen Aufsichtsrat – den Vorstand bestimmen und somit unmittelbaren Einfluss auf die Geschicke des Vereins haben.

Das ist zumindest dann der Fall, wenn der Verein keine Ausgliederung – etwa von der Profimannschaft – in eine Kapitalgesellschaft vorgenommen hat. Eine Kapitalgesellschaft kann verschiedene Formen haben: Aktiengesellschaft (wie bei Bayern München), Kommanditgesellschaft auf Aktien (wie beim BxB) oder auch eine GmbH (wie bei Mönchengladbach).

Anders als Vereine können Anteile von Kapitalgesellschaften an Investoren veräußert werden. Dann gehört dieser Teil nicht mehr den Mitgliedern, sondern den Investoren. Dies ist in der Bundesliga seit den späten 90ern möglich.

Was ist der Unterschied zwischen einem Sponsor und einem Investor?

Ein Sponsor bezahlt den Verein dafür, dass er für ihn Werbung macht, zum Beispiel auf den Trikots oder auf den Werbebanden. Manchmal wird auch der Stadionname an einen Sponsor vergeben. Ein Sponsorenvertrag ist eigentlich immer zeitlich begrenzt, es gibt da oft Drei- oder Vierjahresverträge, die dann auch weiter verlängert werden können, wenn sich beide Vertragsparteien einig werden. Dadurch, dass der Vertrag immer nur zeitlich begrenzt ist, gibt es auch eine Unabhängigkeit des Vereins von seinen Sponsoren. Ein Verein kann sich also aussuchen, mit welchem Sponsor er zusammenarbeiten möchte.

Ein Investor hingegen kauft Anteile an der Kapitalgesellschaft. Und mit den Anteilen kauft er in der Regel auch Stimmrechte. Mit den Stimmrechten bestimmt der Investor mit, wie es bei dem Verein in Zukunft weitergeht. Er hat damit auch oft andere Interessen als ein Sponsor.

Welches Interesse hat ein Investor, wenn er Anteile kaufen will?

Es geht bei Investoren um Macht, Einfluss und Geschäfte. Für den üblichen Investor, einen Unternehmenskonzern, wird es in erster Linie darum gehen, Sponsoringvorteile zu bekommen.

Diese könnten sein, dass man durch die eigenen Stimmen verhindert, dass sich ein Konkurrent ebenfalls am Verein beteiligt oder dort Verträge schließt. Ein Sportausrüster könnte sich so als Investor quasi auf alle Zeiten als Sportausrüster für diesen Verein „einkaufen“.

Cover SCHALKE UNSER 94
SCHALKE UNSER 94

Wenn man Anteile an einen Investor verkauft, fließt dann ständig Geld zum Beispiel für Spielertransfers?

Nein, und zwar ausdrücklich nein. Die Anteile werden nur einmalig an einen Investor verkauft und der Verein erhält damit auch nur einmal Geld. Möglicherweise wird die Zahlung dabei über einen längeren Zeitraum gestreckt, es erfolgt aber damit kein regelmäßiger Geldfluss. Auch wenn Anteile veräußert werden, muss sich ein Klub weiterhin um Sponsoren bemühen.

Wer entscheidet über eine Ausgliederung in eine Kapitalgesellschaft?

Darüber entscheiden die Mitglieder eines Vereins. Und die Hürden dazu sind relativ hoch. Beim FC Schalke 04 bedarf eine Ausgliederung einer Dreiviertelmehrheit der abgegebenen Mitgliederstimmen auf einer eigens dafür einberufenen Mitgliederversammlung. So sieht es unsere Satzung vor.


Kann ein Verein so viele Anteile an einen Investor verkaufen, wie er möchte?

Nein, das geht nicht, denn dafür gibt es ja die „50+1“-Regel: Ein Verein muss weiterhin die (Stimmen-)
Mehrheit an der Kapitalgesellschaft halten. Mit der Regel soll verhindert werden, dass diese Geldgeber die Entscheidungshoheit übernehmen können.

Gibt es schon jetzt Ausnahmen von der noch gültigen „50+1“-Regel?

Mit Urteil des Schiedsgerichts des DFB vom 30. August 2011 wurden die Statuten abgeändert. Demnach sind Mehrheitsbeteiligungen von Investoren statthaft, wenn sie einen Verein mehr als 20 Jahre ununterbrochen und „erheblich“ gefördert haben. Seitdem sind also gewisse Ausnahmeregelungen möglich.

Die Regelung wird auch als „Lex Leverkusen“ bezeichnet. Der Bayer-Konzern hält die Mehrheit an der „Bayer 04 Leverkusen Fußball GmbH“. Auch der VfL Wolfsburg mit Geldgeber VW und die TSG Hoffenheim mit SAP-Mitbegründer Dietmar Hopp nutzen diese Ausnahmeregelung.
Wer will die „50+1“-Regel kippen?

Da ist sicher in erster Linie Martin Kind zu nennen, Präsident von Hannover 96. Auch er beruft sich darauf, seinen Klub länger als 20 Jahre ununterbrochen und erheblich gefördert zu haben. Ob das wirklich so ist, darf bezweifelt werden.

Zwar hat Kind 2017 sein 20. Jubiläum als Präsident und Finanzier gefeiert, ob sein finanzielles Engagement „erheblich“ war, ist strittig. Auch dass er die „Hannover 96 Management GmbH“ für 12.750 Euro kaufen möchte, wird kritisch gesehen.

Warum will Martin Kind die „50+1“-Regel kippen?

Martin Kind meint, dass die Wettbewerbsgleichheit untergraben wird, womit er nicht Unrecht hat. Für einzelne Vereine werden Ausnahmeregelungen auf-
gemacht, er sieht sich mit Hannover 96 im Hintertreffen.

Vielleicht geht es aber auch um Macht und Geld. Er wird das so nie sagen, vermuten kann und darf man das aber schon. Nicht umsonst gibt es zu diesem Thema extremen Gegenwind aus der eigenen Fanszene.

Was passiert, wenn die „50+1“-Regel fällt?

Dann könnte ein Investor die (Stimmen-)Mehrheit an einem Klub erwerben. Die Mitglieder hätten damit keine Stimmenmehrheit mehr, sie hätten damit ihren Verein komplett aus den Händen gegeben. Alles, was danach kommt, entscheiden Investoren.

Und es werden voraussichtlich weitere üppige Geldbeträge in den Fußball gelangen, die dann wieder auf wenige Personen (Profifußballer, Berater oder Manager) verteilt werden. Für den Fußballfan heißt das, dass sein Geld diese Personen finanziert.

Wie steht Schalke 04 zur „50+1“-Regel?

Der FC Schalke 04 hat in der DFL-Sitzung vom 22. März für den Antrag des FC St. Pauli gestimmt. Sportvorstand Christian Heidel wertet auf unsere Nachfrage das Ergebnis der Abstimmung so: „Jetzt geht‘s darum, ob und wie wir ‘50+1’ rechtssicherer und auch fairer gestalten können.“

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