Die schönsten Skandale des FC Schalke 04

In dubio pro reo

(rk) Nachdem Schalkes Spieler wegen Meineids zu relativ milden Geldstrafen verurteilt waren, drohte im Januar 1976 neues Ungemach. Der DFB zitierte die verurteilten Spieler zu einer Anhörung nach Frankfurt. DFB-Chefankläger Hans Kindermann war der Meinung, dass bei einer Verurteilung wegen Meineids der für die Lizenzerteilung wichtige gute Leumund nicht mehr gegeben war. Erneut sollte über die Lizenzen der Spieler entschieden werden.

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Wie Baader-Meinhof

Die versprochenen Verstärkungen ließen auf sich warten, der Meineid-Prozess jedoch nicht. Am 30. September 1975 wurden 15 Verhandlungstage angesetzt, und eines war klar: Würden die Schalker Angeklagten vor dem Essener Landgericht verurteilt, so stünden ihnen Strafen von sechs Monaten bis fünf Jahren (Meineid) oder von drei Monaten bis fünf Jahren, in schweren Fällen nicht unter einem Jahr (uneidliche Falschaussage) ins Haus. Das wäre natürlich das Aus aller Meisterschaftsträume.

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Vox populi

(rk) Schalkes Präsident Günter Siebert und Schatzmeister Heinz Aldenhoven wurden „fortgesetzter Meineid und falsche uneidliche Aussage“ vorgeworfen. Im Mai 1974 kurz vor Beginn der Weltmeisterschaft im eigenen Lande wurde Siebert und Co. die Anklageschrift zugestellt. Mehr als drei Jahre waren seit dem ominösen „verkauften“ Spiel gegen Arminia Bielefeld ins Land gezogen.

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Land in Sicht

„Endlich ist die Zeit des grausamen Wartens vorbei“, sagte Jürgen Sobieray, der nach 14-monatiger Sperre gegen Rotterdam im Eröffnungsspiel des neuen Gelsenkirchener Parkstadions wieder zum Einsatz kam. „Seit meiner Sperre erlitt ich einen hohen finanziellen Verlust und musste morgens ab sechs Uhr das tägliche Brot auf dem Bau verdienen.“ Auf dem Bau musste sich „Sobi“ mit seinem Vereinskameraden Klaus Fischer Hohn und Spott gefallen lassen: „Jetzt siehst du mal, wie schwer man im Alltag des Lebens sein Geld verdienen muss.“

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Der Staatsanwalt greift ein

Fast zwei Jahre nach dem ominösen Spiel gegen Bielefeld ging es den Schalker Spielern und Verantwortlichen richtig an den Kragen: Im Rahmen ihrer Ermittlungen leitete die Bielefelder Staatsanwaltschaft 18 Verfahren gegen Funktionäre und Aktive des Vereins wegen Meineides ein. Paragraph 154 des Strafgesetzbuches sieht für dieses Delikt „Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr“ vor. Sensationelle Enthüllungen machten die Staatsanwälte Kny und Dieckmann in Bielefeld: Danach hätten Schalker Spieler zwischen 130.000 und 150.000 Mark Schweigegeld an den ehemaligen Arminen-Spieler Waldemar Slomiany gezahlt.

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