,Ja gut, dann stimmen wir eben ab.” – Die Schalker Mitgliederversammlung
Auszug aus § 8.5 der Satzung des FC Schalke 04: ,,Der Vorstand entscheidet eigenverantwortlich über die ideellen, sportlichen, wirtschaftlichen und sonstigen Belange des Vereins, soweit diese Befugnisse nicht satzungsgemäß anderen Vereinsorganen vorbehalten sind.”
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